Die Alternative für Deutschland (AfD) könnte bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt im September 2026 stärkste Kraft werden. Aktuelle Umfragen deuten zudem darauf hin, dass es auch für eine Regierungsbildung reichen könnte. 

Ein Blick in das am vergangenen Wochenende verabschiedeten Regierungsprogramm der Partei zeigt: Die AfD Sachsen-Anhalt gibt sich als Verteidigerin des christlichen Abendlands – und will zugleich den großen Kirchen die finanzielle Grundlage entziehen, das Kirchenasyl kriminalisieren und islamische Institutionen weitgehend aus dem öffentlichen Leben drängen.

Christentum ja – aber nur das richtige

"Um die Bedeutung des Christentums" wisse die AfD, heißt es im Programm. Das Christentum sei ein wesentlicher Teil der europäischen Kultur, gebe Halt im Glauben und Orientierung.

Doch diese Wertschätzung gilt nicht den großen Kirchen. Evangelische und katholische Kirche werden im Programm als "Kirchensteuerkirchen" bezeichnet, denen die Partei vorwirft, sich vom christlichen Glauben entfernt zu haben und stattdessen eine "Regenbogenideologie" zu vertreten.

Konkret will die AfD die Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen ersatzlos beenden. Diese Leistungen, die auf Enteignungen im Zuge der Säkularisierung zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurückgehen, sind im Grundgesetz verankert und stehen seit Jahren politisch zur Debatte – bislang allerdings stets mit dem Ziel einer geregelten Ablösung, nicht eines ersatzlosen Entzugs.

Darüber hinaus will die AfD den staatlichen Kirchensteuereinzug durch die Finanzämter abschaffen, der für die Einnahmen beider Kirchen strukturell bedeutsam ist.

Gleichzeitig kündigt das Programm an, Freikirchen, Baptistengemeinden und orthodoxe Kirchen zu fördern – weil dort ein "authentischer" Glaube praktiziert werde. Welche Kriterien für diese Bewertung zugrunde liegen, bleibt offen.

Kirchenasyl unter Strafdrohung

Besonders weitreichend sind die Passagen zum Kirchenasyl. Die AfD will es als rechtswidrig behandeln und kündigt an, in Zusammenarbeit mit Ausländer- und Polizeibehörden dafür zu sorgen, dass betroffene Personen schnell abgeschoben werden.

Darüber hinaus soll in Einzelfällen geprüft werden, ob Kirchengemeinden wegen Anstiftung oder Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt strafrechtlich relevant sein könnten. Gemeinden sollen zudem an Folgekosten beteiligt werden, wenn durch Kirchenasyl Abschiebefristen verstreichen.

Das Kirchenasyl ist in Deutschland rechtlich umstritten, wird aber von evangelischer und katholischer Kirche als humanitäres Instrument verteidigt, das in enger Abstimmung mit den Behörden ausgeübt wird. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) betont, es handle sich dabei nicht um eine Umgehung des Rechts, sondern um ein letztes Mittel in humanitären Ausnahmesituationen. Eine strafrechtliche Verfolgung von Gemeinden wäre ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte.

Islam: Strukturelle Einschränkung statt einzelner Verbote

Gegenüber Muslim:innen ist das Programm ausdrücklich restriktiv. Der Islam wird pauschal als Gefahr für Staat, Gesellschaft und Werteordnung dargestellt.

Im Einzelnen will die AfD die Finanzierung von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber verbieten, die Kooperation deutscher Behörden mit dem türkisch-islamischen Dachverband DITIB beenden und islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verweigern. Verfassungsfeindlichen Vereinen soll Bau und Betrieb von Moscheen untersagt werden.

Das Programm richtet sich dabei nicht nur gegen einzelne Gruppen, sondern zielt strukturell auf eine Einschränkung islamischer Institutionen insgesamt.

Einen Abschnitt zu Jüd:innen oder jüdischen Gemeinden enthält das Programm nicht.

Religionspolitik als Kulturkampf

Was das AfD-Programm für Sachsen-Anhalt unter Religionspolitik versteht, ist im Kern eine Umverteilung: weg von den großen, staatsnahen Kirchen, hin zu kleineren Gemeinschaften, die die Partei als ihr ideologisch näherstehend bewertet.

Muslimische Religionsausübung soll institutionell beschränkt werden. Dabei ist das Bekenntnis zum Christentum weniger als theologische Aussage zu lesen, sondern vielmehr als identitätspolitisches Abgrenzungsinstrument.

Für die Kirchen, für Muslim:innen und für das Grundrecht auf Religionsfreiheit im allgemeinen hätte eine Umsetzung dieser Vorhaben erhebliche Konsequenzen.