Seit Monaten warten die Wohlfahrtsverbände in vielen bayerischen Orten auf die Fördermittel für ihre Flüchtlings- und Integrationsberatung. Manche ihrer Träger liefen schon Gefahr, in die Insolvenz zu rutschen, berichtet die Diakonie Bayern am Montag im Bayerischen Rundfunk (BR). Um das abzuwenden, habe die evangelische Kirche eigenes Geld zugeschossen. Auch die bayerische Caritas wartet noch auf die Zuwendungen für 2018: "Die erste Tranche ist uns für Juli oder August zugesagt worden", sagte Silvia Karl vom Caritas Landesverband dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bisher sei aber noch nichts angekommen.

Verschiedenen Einrichtungen fehlen sogar Zahlungen aus den vergangenen Jahren. Der Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Fürth hat deshalb einen Brandbrief an Ministerien und Abgeordnete geschickt. Die bayerische Caritas hatte beim Freistaat vergangenes Jahr 257 Vollzeitstellen beantragt, das entspricht einer Fördersumme von etwa 11,3 Millionen Euro. Rund 2,7 Millionen Euro dieser Fördergelder stehen noch aus, berichtet Karl.

Freistaat übernimmt bis zu 80 Prozent der Personalkosten

Der Freistaat finanziert den Wohlfahrtsverbänden gemäß Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) bis zu 80 Prozent der Personalkosten ihrer Flüchtlings- und Integrationsberatung. Die ersten Monate des Jahres müssen sie in Vorleistung gehen, im Juni kommt in der Regel die erste Abschlagszahlung. Endgültig abgerechnet wird im Jahr darauf, wenn alle Belege eingereicht sind. "Es ist immer ein Problem, wenn Träger in Vorleistung gehen müssen", sagte Karl. Konkrete Fälle, bei denen deshalb Stellen in Gefahr sind, seien ihr aber nicht bekannt.

Die Fördermittel müssen die Träger jedes Jahr neu beantragen - das erschwert bisweilen die Planbarkeit. Karl relativiert: "Sicherheit und Planungsmöglichkeit sind nur die eine Seite. Die bisherige Form gewährt den Beratungsstellen auch Unabhängigkeit und diese sollte in jedem Fall gewährleistet bleiben." Sie ist zuversichtlich, dass das fehlende Geld bald ankommt: "Wir sind mit der zuständige Behörde im Gespräch."

Zuständig ist das Innenministerium

Zuständig für die Auszahlung ist das bayerische Innenministerium. Grund für die "Verzögerung" sei eine seit Januar gültige neue Richtlinie für die Flüchtlings- und Integrationsberatung und eine entsprechende Systemumstellung, sagte ein Sprecher dem BR. Ausnahmsweise sei daher eine frühere Zahlung nicht möglich gewesen. Ziel sei es aber, das Geld nun zeitnah auszuzahlen.

Neben den verspäteten Fördermitteln kritisierte Michael Bammessel, Präsident der Diakonie Bayern, einen weiteren Sachverhalt: Die Träger der Beratungen müssten grundsätzlich zu viele Kosten selbst tragen, sagte er dem BR. Neben dem Eigenanteil bei den Personalkosten seien das zum Beispiel Büromieten oder Geld für Dolmetscher. Mehr als zwei Millionen Euro schieße die evangelische Kirche hier jedes Jahr zu. "Wir haben andere Beratungsstellen, die auch im staatlichen Interesse sind. Zum Beispiel die Schwangerschaftsberatung oder auch die Erziehungsberatung. Da ist die Förderung höher. Warum das gerade bei der Integrationsberatung weniger sein soll, ist nicht einzusehen", sagte Bammessel.