Augsburg (epd). Die sieben evangelischen Augsburger Innenstadtgemeinden St. Andreas, St. Anna, Zu den Barfüßern, St. Jakob, St. Johannes, Heilig Kreuz und St. Ulrich haben sich zur Pfarrei "Augsburg Mitte" zusammengeschlossen. Wie das Dekanat Augsburg am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte, wolle man sich mit rund 12.000 Gemeindegliedern in der Augsburger Innenstadt und den Stadtteilen Herrenbach und Oberhausen für Aufgaben der Zukunft besser aufstellen.
Schon lange seien die Gemeindegrenzen der Innenstadtgemeinden fließend und existierten gefühlt nur auf dem Papier, sagte Dekanats-Sprecherin Irmgard Hoffmann. Seit Ende 2021 hätten die Kirchenvorstände über diesen Zusammenschluss debattiert. Sinn mache dieser, um Stellenbesetzungen flexibler zu gestalten und auch in der Verwaltung effizienter werden. Darüber hinaus sollen mehr Projekte und Veranstaltungen gemeinsam angegangen werden. "Viele haben von Veranstaltungen in benachbarten Kirchengemeinden nichts erfahren, weil diese nur im jeweiligen Gemeindebrief angekündigt war", sagte Hoffmann.
Erstes Ergebnis der neuen Kooperationsgemeinschaft sei daher der gemeinsame Gemeindebrief "Sieben", der in journalmäßigem Format in diesen Tagen erstmals verteilt wird. Hierfür habe sich ein Redaktionsteam aus allen Gemeinden gebildet, das über ein gemeinsames Online-Tool Zugriff auf die Seiten hat. In einem nächsten Schritt werde die ohnehin schon mehrere Gemeinden umfassende Jugendarbeit unter der Ägide von St. Ulrich-Pfarrer Bernhard Offenberger auf alle Sieben ausgeweitet. Auch die "Konfi-Camps" für Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen nun für den Nachwuchs aus allen Gemeinden angeboten werden.
"Ziel der neuen Pfarrei ist aber nicht die Zusammenlegung oder Vereinheitlichung der Gemeinden. Jede hat ihre eigene Geschichte und ihr Profil. Das soll auch so bleiben", sagte Pfarrer Thomas Schmeckenbecher von St. Ulrich, der die Geschäftsführung der Pfarrei übernommen hat. Alle Kirchengemeinden behielten ihre Eigenständigkeit und ihren Pfarrer oder Pfarrerin. Auch die Gemeindeglieder seien weiterhin Mitglieder ihrer bisherigen Kirchengemeinde, die weiterhin von eigenen Kirchenvorständen geleitet werde. Auch der jeweilige Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts bliebe unberührt.
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