München (epd). Im Fall der Brandstiftung an einer unbewohnten Zeltunterkunft für ukrainische Flüchtlinge im niederbayerischen Marklkofen hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage erhoben. Wie sie am Dienstag mitteilte, ist ein 57-Jähriger wegen versuchter und vollendeter Brandstiftung vor dem Amtsgericht Landshut angeklagt. Die Generalstaatsanwaltschaft geht von einer rechtsextremistischen beziehungsweise fremdenfeindlichen Tatmotivation aus.
Die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), legt dem Angeschuldigten laut Mitteilung zur Last, am 31. Januar dieses Jahres ein Wohnzelt, das ab Mitte Februar der Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge dienen sollte, mit Benzin angezündet zu haben. Die entfachten Flammen seien jedoch zunächst von selbst erloschen. Bei einem Wiederholungsversuch am 2. Februar griffen die Flammen auf das Zelt über, das dadurch massiv beschädigt wurde. Die Unterkunft war zu diesem Zeitpunkt nicht bewohnt. Der Sachschaden belaufe sich auf 30.000 Euro.
Der mutmaßliche Täter war infolge von Zeugenangaben und Videoaufzeichnungen bereits am 5. Februar festgenommen worden. Er habe die geplante Flüchtlingsunterkunft zu verhindern versucht, hieß es. Anklage beim Schöffengericht in Landshut sei am 31. Mai erhoben worden. Der Straftatbestand der schweren Brandstiftung habe sich bis dato nicht erfüllt, da dieser voraussetze, dass das betroffene Gebäude zum Zeitpunkt der Tat von Menschen genutzt wird, hieß es weiter.