München (epd). In ihrer Haltung zu einer möglichen Reform des Abtreibungsgesetzes sind sich nach einer Mitteilung der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag, die Fraktion und Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche in Bayern einig. "Wir stehen und bekennen uns klar zu Schutz, Wert und Würde des menschlichen Lebens. Es geht neben dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter um den Schutz und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes", teilte Fraktionsvorsitzender Klaus-Holetschek am Dienstag mit.

Das geltende Recht sei Ausdruck eines wichtigen, politisch und gesellschaftlich hart errungenen Kompromisses, stellten die Teilnehmer der Gesprächsrunde fest. Es gebe keinen Grund, diesen "aufzubrechen".

Die Mitteilung räumt ein, dass auch im Raum der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie die Debatte kontrovers geführt werde. In der Diskussion über einen Reformbedarf, müssten aber diejenigen, die eine Abschaffung des Paragrafen 218 wollten, nachweisen, dass mit anderen rechtlichen Regelungen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Schutz der Schwangeren besser gedient sei.

Bei dem Gespräch waren den Angaben nach Holetschek, der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie, Thomas Huber, der Leiter des Katholischen Büros Bayern, Matthias Belafi, und der Beauftragten der bayerischen Landeskirche für die Beziehungen zu Landtag und Staatsregierung, Kirchenrat Dieter Breit dabei.

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