München (epd). Der DGB Bayern dringt darauf, die auf ein Wochenende fallenden gesetzlichen Feiertage an Werktagen nachzuholen. "Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem im Arbeitszeitgesetz eine Kompensationsregelung für gesetzliche Feiertage festgeschrieben wird, die auf ein Wochenende fallen", sagte der Vorsitzende des DGB Bayern, Bernhard Stiedl, am Freitag in München. Diese Regelung solle einen bezahlten Ersatzruhetag am nächsten Werktag vorsehen, der auf den Feiertag folgt. In diesem Jahr hätten so in Bayern viele Beschäftigte vom 6. Januar (Heilige Drei Könige) profitieren können, da er auf einen Samstag fällt, der ohnehin arbeitsfrei ist.

Die gesetzlichen Feiertage dienen laut DGB neben dem Gedenken und der kulturellen Besinnung heutzutage vor allem auch der Erholung. Sie trügen damit als geschützte arbeitsfreie Ruhezeit zusätzlich zu den arbeitsfreien Tagen an Wochenenden in erheblichem Maß zur Stressreduzierung und zum Wohlbefinden bei.

In anderen Mitgliedsländern der EU und in vielen Drittstaaten gebe es für datumsfeste Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, bereits eine Regelung, die gesetzlich geschützte Arbeitsruhe zusätzlich zu den freien Tagen des Wochenendes nachzuholen, führte der DGB-Vorsitzende aus. Das gelte etwa für Spanien, Großbritannien, Polen oder die USA. In Deutschland gebe es dafür bislang keine gesetzliche Regelung.

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