München, Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will morgen (Dienstag) seine Entscheidung zum sogenannten bayrischen Kreuz-Erlass bekannt geben. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob Symbole wie das christliche Kreuz im Foyer von bayrischen Dienstgebäuden hängen dürfen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte 2018 den Kreuz-Erlass auf den Weg gebracht. Demnach soll im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung des Bundeslandes gut sichtbar ein Kreuz angebracht werden.

Der Bund für Geistesfreiheit in München und in Bayern als Kläger sieht mit der Anordnung die Weltanschauungsfreiheit und die staatliche Neutralitätspflicht verletzt. Die bayrischen Verwaltungsgerichte hatten die Klage zurückgewiesen.

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