Würzburg, Dingolfing (epd). Einem aus dem Iran stammenden und zum Christentum konvertierten jungen Mann droht die Abschiebung in sein Heimatland. Wie der Verein "matteo - Kirche und Asyl" am Freitag mitteilte, ist Siamak Shahveysi am frühen Freitagmorgen in Würzburg bei seiner Ehefrau festgenommen worden und befindet sich auf dem Weg in die Abschiebehaft. Das Landesamt für Asyl und Rückführungen bestätigte die Festnahme auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).

Der 34-Jährige, der seit 2013 in Deutschland lebt, wurde 2014 von einem evangelischen Pfarrer in Reisbach getauft. Seit 14 Jahren sei der Mann mit seiner iranischen Frau nach islamischen Recht verheiratet, eine standesamtliche Trauung - um den Status als Ehepaar nach deutschem Recht zu legalisieren - sei bereits in Planung gewesen. "Vermutlich hat auch deshalb die Ausländerbehörde Dingolfing die Abschiebung forciert", schreibt der matteo-Vorsitzende Stephan Theo Reichel.

Reichel hatte sich am Freitagmorgen mit einem Offenen Brief unter anderem an Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm gewandt, um gegen die geplante Abschiebung zu intervenieren. Christlichen Konvertiten droht im Iran wie auch politisch Verfolgten oder Homosexuellen eine rigide Verfolgung bis hin zur Todesstrafe, schreibt Reichel, der früher einmal Kirchenasyl-Koordinator der bayerischen Landeskirche war, in seinem Brief weiter.

Das Landesamt für Asyl bestätigte auf epd-Anfrage zwar, dass der Mann in Abschiebehaft genommen wurde, weil die "Vollziehbarkeit der Ausreise" bevorstehe "und Haftgründe vorliegen". Den Haftantrag habe die zuständige Ausländerbehörde des Landratsamtes Dingolfing-Landau beim zuständigen Amtsgericht gestellt, der zuständige Richter habe die Abschiebehaft angeordnet. "Ein genauer Abschiebungstermin kann nicht mitgeteilt werden", erläuterte das Landesamt weiter.

Die Landesbehörde teilte zwar auch mit, dass das Verbot der Religionsausübung eine "beachtliche Verfolgungshandlung" darstellen und damit grundsätzlich als Fluchtgrund anerkannt werden kann. Voraussetzung sei aber, dass die Ausübung der verbotenen religiösen Praxis für die Wahrung der eigenen religiösen Identität "besonders wichtig" sei. Zudem habe der Betroffene "auch im Rahmen mehrerer gerichtlicher Überprüfungen" seine Konversion zum Christentum nicht glaubhaft gemacht.

Reichel sagte, Christen seien im Iran immer gefährdet - zumal, wenn sie vom Islam zum Christentum konvertiert seien. Bei den aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, FDP und Grünen in Berlin sei auch deshalb ein genereller Abschiebestopp in den Iran im Gespräch.