Würzburg (epd). Trotz mehrfach abgelehnter Asylanträge darf der Nigerianer Solomon Chibuike in Deutschland bleiben. Das Würzburger Verwaltungsgericht hat in einem schriftlichen Urteil vom 29. Dezember entschieden, dass der 35-jährige Mann wegen seines psychischen Gesundheitszustands nicht abgeschoben werden darf. Das Gericht verpflichtete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen einer sogenannten Verpflichtungsklage festzustellen, dass bei Chibuike ein Abschiebungsverbot vorliegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es besteht die Möglichkeit der Revision (Az: W 8 K 21.30887).

Der Fall von Solomon Chibuike steht beispielhaft für die Situation vieler nigerianischer Asylbewerber in Deutschland. Der erste Asylantrag wurde abgelehnt, auch die Klage gegen diese Entscheidung blieb erfolglos - die deutschen Behörden stufen nämlich zumindest Teile des westafrikanischen Landes als sicher ein. Sie halten eine Rückführung - also eine Abschiebung - von Geflüchteten für durchaus möglich und angemessen. Internationale Organisationen oder auch die Vereinigten Staaten kommen allerdings zu einer ganz anderen Bewertung. Auch der Asylfolgeantrag wegen Chibuikes psychischer Belastung war erfolglos.

Bei einer ersten mündlichen Verhandlung zum abgelehnten Asylfolgeantrag im Oktober 2022 wurde vom Verwaltungsgericht ein sogenannter Beweisbeschluss erlassen. Demnach sollte zum "Gesundheitszustand des Klägers" noch ein weiteres Gutachten eingeholt werden. Bereits im Juli 2021 hatte ein psychiatrischer Sachverständiger ein Gutachten über den Mann erstellt. Chibuike gehört zur unterdrückten Volksgruppe der Igbo, die im Südosten von Nigeria leben. Ausschlaggebend für seine Flucht war die blutige Niederschlagung einer Demonstration, bei der sein Vater und viele Freunde getötet wurden, berichtete er.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit Verweis auf Paragraf 60, Satz 5 im Aufenthaltsgesetz. Demnach darf ein Ausländer nicht abgeschoben werden, wenn durch die Abschiebung seine Menschenrechte und Grundfreiheiten in Gefahr wären. Dies sei bei Chibuike jedoch der Fall, weil wegen seiner "persönlichen Umstände" zwingend "humanitäre Gründe" gegen eine Abschiebung sprächen, heißt es im Urteil. Wegen seiner psychischen Belastungen sei Chibuike in Nigeria nicht in der Lage, seine "elementarsten Bedürfnisse" durch Arbeit zu erfüllen.

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