Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) fordert die Bundesregierung zum sofortigen Stopp ihrer Legalisierungspläne für Cannabis auf. Holetschek verwies auf die rechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben, die der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einer Analyse geäußert hat. Demnach verstößt die von der Ampel-Koalition geplante Legalisierung gegen EU-Recht, wie das "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Montag) berichtet hat.

Holetschek sagte, es sei "verantwortungslos, dass die Berliner Ampel bislang alle Hinweise auf gesundheitliche Risiken durch Cannabis-Konsum ignoriert hat". Nun müsse sie wenigstens rasch Konsequenzen aus der Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes ziehen. Es sei zudem "noch völlig nebulös, wie das Verfahren zur Legalisierung genau ablaufen und wer daran alles beteiligt werden soll", betonte Holetschek und verwies auf "handfeste wirtschaftliche Interessen" in dem Bereich.

Experten verweisen auf Schengen-Protokoll

Der Wissenschaftliche Dienst hatte für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger eine Analyse der Rechtslage Vorgenommen. Den Bundestagsjuristen zufolge gibt es zwei europäische Verträge, an die Deutschland gebunden sei und die der Legalisierung entgegenstünden - darunter der sogenannte EU-Rahmenbeschluss von 2004 vor, wonach Herstellung, Anbau, Verkauf, Transport, Versand oder Ein- und Ausfuhr von Drogen in jedem Mitgliedsland unter Strafe gestellt werden müssen.

Des Weiteren hätten die Bundestagsjuristen auf das Schengen-Protokoll verwiesen, berichtete das RND weiter. Darin hätten sich die Vertragsländer, zu denen auch Deutschland gehört, verpflichtet, "die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art" einschließlich Cannabis sowie "den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden". Mit dem Protokoll wurden die Grenzkontrollen an EU-Binnengrenzen abgeschafft.

Verkauf von Cannabis womöglich "formalrechtlich illegal"

Laut dem Wissenschaftlichen Dienst taugten die Niederlande nicht als Vorbild für die in Deutschland geplante Legalisierung. So gelte dort nach wie vor das "Opiumgesetz", das Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis verbietet Besitz und Verkauf kleinerer Mengen sei aber "de facto entkriminalisiert". In sämtlichen Fällen, in denen ein Konsument mit Drogen aufgegriffen werde, würden diese konfisziert. Der Verkauf von Cannabis ist laut den Bundestagsjuristen also weiterhin "formalrechtlich illegal".

Holetschek warnte, dass durch die geplante Legalisierung die Hemmschwelle für den Cannabis-Konsum sinkt und es noch mehr Konsumenten als bisher schon gebe: "Genau diese Gefahr besteht bei der im Berliner Koalitionsvertrag geplanten Abgabe für 'Genusszwecke'." Zu den Cannabis-Risiken zählten neben der Gefahr einer Abhängigkeit zudem negative Auswirkungen auf das Gedächtnis, auf Lern- und Denkleistungen sowie für die Entwicklung einer psychotischen Erkrankung.