Würzburg (epd). Ob ein geplanter Weihnachtsmarktbesuch mit der gehbehinderten Oma in Bremen eine dreitägige Schulbefreiung rechtfertigt, darüber verhandelt ab kommendem Mittwoch (29. November) das Würzburger Verwaltungsgericht. Die Eltern zweier Erst- und Viertklässler aus Würzburg hatten im Dezember 2022 bei ihrer Grundschulleitung eine Unterrichtsbefreiung für Donnerstag, Freitag und Montag beantragt. Die Eltern - der Vater ist Rechtsanwalt - wollten an diesen fünf Tagen mit den Kindern nach Bremen fahren, um mit der Oma den dortigen Weihnachtsmarkt besuchen zu können. Die Schulleitung lehnte ab.
Die Eltern hatten ihren Antrag damit begründet, dass die Kinder ja auch während der Corona-Pandemie für viele Tage nicht vor Ort in der Schule gewesen und durch die elterliche Beschulung keinerlei Nachteile in ihrer schulischen Entwicklung entstanden seien. Ihre im Juni 2023 eingereichte Klage begründen die Eltern nun damit, dass die Schulpflicht in die Grundrechte der Schüler und Eltern eingreife - zum Beispiel die allgemeine Handlungsfreiheit, die Unverletzlichkeit der Freiheit sowie die Freizügigkeit. Weiterhin berufen sich die Eltern auf die besondere Stellung von Ehe und Familie im Grundgesetz der Bundesrepublik.
Das Schulamt Würzburg hält die Entscheidung der Schule für rechtmäßig. Eine Schulbefreiung sei nur bei Vorliegen eines begründeten Ausnahmefalls möglich. Ein solcher liege aber nicht vor. Denn: Den Klägern wäre es auch ohne eine dreitägige Schulbefreiung möglich gewesen, mit der Oma den Weihnachtsmarkt in Bremen zu besuchen. Bei einer Fahrtzeit von gerade einmal fünf Stunden auf einfacher Strecke sei dies auch an einem normalen Wochenende möglich. Grundsätzlich seien Schulbefreiungen rund ums Wochenende nicht möglich, weil sie eben gerade nicht zur "Ermöglichung disponibler Freizeitaktivitäten" gedacht seien.
Kommenden Mittwoch ab 9 Uhr wird nun dazu vor dem Würzburger Verwaltungsgericht mündlich verhandelt.