München (epd). Die bayerische Landeskirche setzt bei der Aufklärung von Missbrauchs-Verdachtsfällen auf die staatlichen Ermittlungsbehörden. Man begrüße es sehr, wenn in Verdachtsfällen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werde, sagte der evangelische Landesbischof Christian Kopp am Mittwoch in München. Denn nur diese habe "umfassende Möglichkeiten, zu ermitteln". Man empfehle die Einschaltung der Behörden durch die Betroffenen selbst. Eine Strafanzeige seitens der Kirche erfolge in der Regel mit deren Einverständnis, oder in Einzelfällen, "um weiteren Schaden für andere Menschen abzuwenden und bei schweren Straftaten".

Bischof Kopp verwies mit Blick auf die bevorstehende Veröffentlichung der ForuM-Aufarbeitungsstudie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am 25. Januar darauf, dass die landeskirchliche Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt Betroffene unterstütze. In der Aufarbeitung wird auch das soziale und räumliche Umfeld einbezogen, denn die Dynamiken sexualisierter Gewalt wirkten ausgreifend, etwa durch Schweigegebote, Manipulation oder Demütigung. Die Fachstelle registriere steigende Kontaktaufnahmen und werte dies als gutes Zeichen dafür, dass "das Themenfeld gesellschaftlich immer präsenter" werde.

Die Landeskirche verwies darauf, wie belastend es für betroffene Personen sei, wenn manche Strafverfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt werden müssten. Besonders schlimm sei es, wenn sie für das, was ihnen geschehen ist, selbst verantwortlich gemacht, beschimpft oder ausgegrenzt werden, weil sie geredet haben. In solchen Fällen müssten "die Strukturen vor Ort" genau überprüft werden. Für die betroffenen Personen sei es wichtig, "dass es die Möglichkeit gibt, ihr erfahrenes Unrecht individuell aufarbeiten zu können". Dazu biete die Fachstelle der Landeskirche ihre Unterstützung an.

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