München (epd). Seit diesem Montag (1. April) gilt für das Lehr- und Verwaltungspersonal in bayerischen Behörden, Universitäten und Schulen das umstrittene Genderverbot. In der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) heißt es nun unter dem Punkt "Sprachliche Gestaltungsregeln" in Paragraf 22: "Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig."

Die Studierendenvertretung der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München hat sich am Montag in einer Stellungnahme klar gegen das Genderverbot ausgesprochen. "Wir sind gegen Verpflichtungen und Verbote von Sprachformen, die ideologisch motiviert und diskriminierend sind", heißt es darin. Man wolle ein diskriminierungsfreies und respektvolles Miteinander an Hochschulen und der Gesellschaft fördern.

Die Studierenden betonten, dass Sprache lebendig sei und aus Sprechgewohnheiten genährt werde - "nicht aus Traditionen oder Ideologien der regierenden Organe". Man verurteile staatliche Eingriffe in den Sprachgebrauch und in die Freiheit der Formulierung von Forschung und Lehre, die nicht dem Schutz von Grundrechten dienen. Die Chancengleichheit aller Personen müsse gefördert werden, unabhängig ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte Anfang Dezember in seiner Regierungserklärung vor dem bayerischen Landtag gesagt: "Mit uns wird es kein verpflichtendes Gendern geben, im Gegenteil: Wir werden das Gendern in Schulen und Verwaltung sogar untersagen." Der entsprechende Kabinettsbeschluss dazu folgte vor wenigen Tagen im März.

Die Staatsregierung berief sich bei ihrer Entscheidung auf den Rat für deutsche Rechtschreibung, der nicht empfiehlt, Sonderzeichen im Wortinneren zu verwenden, weil es sich damit um "Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können", legte das Kabinett dar.

Konkret betrifft das Genderverbot an Universitäten und Schulen nur das Lehr- und Verwaltungspersonal, nicht aber Schülerinnen und Schüler. Wenn sie in Prüfungen mit Wortinnenzeichen gendern, dann werden ihnen dafür keine Fehler angestrichen. Schulbücher mit Gendersprache soll es laut angepasster Verordnung des Kultusministeriums aber nicht mehr geben.

Die Reaktionen auf das Genderverbot fielen gemischt aus: Der Bayerische Jugendring (BJR) etwa zeigte sich enttäuscht. Gendern zeige Respekt gegenüber der Vielfalt in der Gesellschaft und fördere aktiv die Gleichberechtigung aller Geschlechter. Die Arbeiterwohlfahrt in Bayern (AWO) betonte, dass es weder eine Pflicht zum Gendern noch ein Verbot geben dürfe.

Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) hingegen unterstützt weitestgehend das Genderverbot. Denn die "befürchteten weitergehenden Verbote" seien ausgeblieben. Schülerinnen und Schüler müssten nicht um ihre Noten fürchten, wenn sie sich um eine geschlechtergerechte Sprache bemühten, sagte BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann.

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