Regensburg, Landshut (epd). Das Verwaltungsgericht Regensburg hat einen Eilantrag des bayerischen Landesbundes für Vogel- und Naturschutz (LBV) für einen Planungsstopp zur Bebauung der Ochsenau im Landshuter Osten abgelehnt. Der LBV bedauerte die Entscheidung, wies aber darauf hin, dass mit dem Urteil "noch keine Entscheidung in der Hauptsache" getroffen sei, wie er am Dienstag mitteilte.
In der Verhandlung habe das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass weitergehende Maßnahmen wie das Abschieben des Bodens derzeit nicht zulässig seien. Die dazu notwendige Ausnahmegenehmigung seien bisher nicht erteilt worden. Im Frühjahr 2023 hatte die Stadt Landshut begonnen, streng geschützte Zauneidechsen abzusammeln, um die Fläche für das sogenannte "Grüne Zentrum" zu erschließen. Daraufhin stellte der LBV einen Eilantrag zum Stopp aller Maßnahmen zur Bebauung der Ochsenau.
Aus Sicht des LBV verstößt die geplante Bebauung des fast 50 Hektar großen Magerrasens gegen die Europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), "einer Schutzkategorie von allerhöchstem Rang". Die Ochsenau sei als "zusammenhängendes Ökosystem" zu sehen. Bisher seien "die wertvollsten Bereiche" mit Blick auf eine mögliche Bebauung nicht als FFH-Gebiet an die EU gemeldet worden, hieß es.
Mit fast 50 Hektar sei die Ochsenau die "mit Abstand größte unter den wenigen verbleibenden Magerrasenflächen entlang der Isar" und als Lebensraum von europäischer Bedeutung zu schützen. Vor etwa 20 Jahren wurde das Gebiet im Osten von Landshut nur teilweise als FFH-Gebiet an die EU gemeldet, obwohl die gesamte Fläche eindeutig als von EU-Recht geschützte Biotopfläche kartiert sei, so der LBV.