Fürth (epd). Die Jugendämter in Bayern haben im vergangenen Jahr 21.102 Mal eine Kindeswohlgefährdung oder einen Hilfebedarf gemeldet. Das sei eine Zunahme von knapp acht Prozent gegenüber dem Jahr 2021 (19.587 Verfahren), teilte das Landesamt für Statistik am Mittwoch mit. 10.810 Jungen und 10.292 Mädchen seien betroffen gewesen.

Eine sogenannte Gefährdungseinschätzung müssen Jugendämter immer dann abgeben, wenn wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, hieß es. Meldungen an die Jugendämter machten wiederum in den häufigsten Fällen Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften. Dazu kämen Angaben von Bekannten oder Nachbarn und anonyme Meldungen.

Die häufigsten Gründe, warum eine Kindeswohlgefährdung angenommen wird, seien Anzeichen für eine Vernachlässigung oder eine psychische oder körperliche Misshandlung, teilte das Landesamt mit. 3.238 Mal schätzten die Behörden die Fälle so ein, dass das Kind gefährdet ist. Damit nahmen hier die Fälle um 15,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu. Eine latente Kindeswohlgefährdung habe 2.760 Mal vorgelegen (Zunahme von 13,1 Prozent).

Wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder das Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierend beeinträchtigt werde, spreche man von einer Kindeswohlgefährdung, heißt es in der Mitteilung.

In knapp 7.500 Fällen (35,5 Prozent) der gemeldeten Fälle sei keine Kindeswohlgefährdung festgestellt worden, aber ein Hilfebedarf, etwa eine Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme. In 7.606 Fällen (36,0 Prozent) lag nach Einschätzung der Jugendämter keine Kindeswohlgefährdung oder weiterer Hilfebedarf vor.