Nürnberg (epd). Ein Zahnarzt aus dem südbayerischen Raum soll insgesamt 19 Millionen Euro bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern zu Unrecht abgerechnet haben - die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen hat gegen ihn nun wegen bandenmäßigen Betrugs in 20 Fällen Anklage erhoben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg am Donnerstag mit.

Die Liste der Vorwürfe gegen den Mann ist lang: Neben der Tatsache, dass er selbst gar nicht mehr praktisch als Zahnarzt tätig gewesen sein und trotzdem Behandlungen abgerechnet haben soll, geht es vor allem um den Vorwurf des "Missbrauchs der Kooperationsform". Zwischen 2013 und 2017 soll er insgesamt 20 falsche Quartalsabrechnungen erstellt haben. Vermutlich wurden in dieser Zeit wohl die meisten der abgerechneten Leistungen zwar erbracht, aber eben unter Vorspiegelung falscher Voraussetzungen.

Niedergelassene Ärzte können entweder allein Inhaber und Betreiber einer Praxis sein und dort dann Ärzte anstellen, oder auch sogenannte Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften gründen. Die Modalitäten der Leistungsabrechnungen sind je nach Organisationsform unterschiedlich. Der Beschuldigte soll mehrere Zahnkliniken nach außen in Form von Praxisgemeinschaften betrieben haben - also als Zusammenschluss von Zahnärzten in jeweils eigener Praxis, die sich Geräte oder auch Verwaltung teilen.

Tatsächlich, so werfen es ihm die Ermittler vor, sollen die Zahnärzte aber alle Angestellte des Beschuldigten gewesen sein. Nach Auffassung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Zentralstelle führt dieser Missbrauch der Kooperationsform also dazu, dass sämtliche zahnärztlichen Leistungen in Millionenhöhe nicht hätten abgerechnet werden dürfen - selbst, wenn sie alle so erbracht wurden. In Gang gesetzt wurden die Ermittlungen von einem der angestellten Zahnärzte. Der Beschuldigte schweigt bisher.

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