Traunstein (epd). Das Landgericht Traunstein hat im Zivilprozess gegen das Erzbistum München und Freising um Schmerzensgeld für einen Missbrauchsbetroffenen ein psychiatrisches Gutachten angeordnet. Mit dem Gutachten soll geklärt werden, ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat "ursächlich für eine psychische Störung des Klägers und dessen Alkohol- und Drogenabhängigkeit war", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Freitag zum am selben Tag ergangenen Beweisbeschluss.
Das Gericht legte außerdem die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf den 12. September um 13.30 Uhr fest. Bis dahin soll das Gutachten vorliegen. Zudem soll der Kläger bei diesem Termin persönlich angehört werden, hieß es. Über die Ladung weiterer Zeugen werde das Gericht "gesondert entscheiden". Das Erzbistum München und Freising hatte am 20. Juni in der mündlichen Verhandlung die Abweisung der Klage des Mannes beantragt. Der Betroffene fordert 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum.
Im Juni 2022 hatte Andreas Perr, ein Opfer des Missbrauchstäters und früheren Priesters Peter H., eine Feststellungsklage am Landgericht Traunstein eingereicht - gegen das Erzbistum und auch gegen den früheren und inzwischen verstorbenen Papst Benedikt XVI. Das Verfahren gegen den verstorbenen Papst Benedikt XVI. war erst einen Tag vor Beginn der mündlichen Verhandlung am 20. Juni vom Gericht abgetrennt worden. Die zuständige Anwaltskanzlei konnte bisher keine Erben ermitteln.