Würzburg (epd). Der tödliche Unfall bei Bauarbeiten an einer Brücke der Autobahn 7 bei Würzburg im Jahr 2016 beschäftigt erneut die Gerichte. Diesmal geht es aber nicht um die strafrechtliche Dimension des Ganzen, sondern um die Frage, wer für die Kosten des durch den Einsturz eines Traggerüstes ausgelösten Feuerwehreinsatzes aufkommt. Die Marktgemeinde Werneck im Landkreis Würzburg will von drei Privatpersonen, einem Bauunternehmen und der Autobahn-Gesellschaft des Bundes die Einsatzkosten zum Teil erstattet bekommen. Insgesamt fordert die Kommune mehrere Tausend Euro. An diesem Donnerstag (20. März) werden die Klagen gemeinsam vor dem Verwaltungsgericht Würzburg verhandelt.

Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz kann eine Gemeinde die entstandenen Kosten für "sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst" bei den Verursachern geltend machen - mit Ausnahme der Einsätze und Tätigkeiten, die der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen. Weil die Feuerwehren der Marktgemeinde neben der Rettung und Bergung von Unfallopfern aber auch Trümmerteile von der Straße unter der Autobahnbrücke geräumt, die Stelle des Brückeneinsturzes abgesperrt und eine Einsatzstelle eingerichtet haben, will die Gemeinde die Kosten dafür zurückhaben. Die drei Personen, die Baufirma und die Autobahn-Gesellschaft haben gegen die Kostenbescheide geklagt.

Bei den drei Personen handelt es sich um den Ingenieur, der für die Statik des Traggerüsts während des Betonierens verantwortlich war, einen Prüfingenieur, der für die Prüfung dieser Statik beauftragt wurde, sowie einen Mitarbeiter des Prüfingenieurs. In inzwischen mehreren Verfahren gab es verschiedene Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungs-Haftstrafen, einzelne Urteile sind inzwischen auch rechtskräftig. Bei dem tragischen Unfall im Juni 2016 starb ein Bauarbeiter, 14 seiner Kollegen wurden teils schwer verletzt und leiden bis heute unter den Folgen des Einsturzes.