Hilpoltstein (epd). Schwalbennester stehen auch dann unter Schutz, wenn sie aktuell nicht bewohnt werden. Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) ruft laut einer Mitteilung vom Montag nicht nur dazu auf, bestehende Nester zu erhalten, sondern auch neue Brutplätze und künstliche Nistmöglichkeiten zu schaffen. Zudem sollte der gesamte Lebensraum schwalbenfreundlich gestaltet werden. Damit könne man "bereits im eigenen Garten beginnen", sagte LBV-Expertin Angelika Nelson.

Rauch- und Mehlschwalben stünden in Bayern und Deutschland seit 2004 auf der Vorwarnliste für bedrohte Arten. Die Gründe dafür, dass der Bestand immer kleiner werde, seien vielfältig. Zum einen sei der Mangel an Insekten als Nahrungsgrundlage ein Problem, erschwerend komme hinzu, dass es immer weniger Nistplätze durch die Modernisierung von Wohnhäusern oder Viehställen gebe. Dort seien die Wände oft zu glatt oder die Tiere fänden keine Einflugmöglichkeiten mehr.

Seit 2017 können Nistplätze für Rauch- und Mehlschwalben an Wohnhäusern, Garagen, Scheunen und anderen Gebäuden gemeldet werden. Die Eigentümer erhalten eine Plakette, die ihr Gebäude als schwalbenfreundliches Haus auszeichnet.