München (epd). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Landeshauptstadt München mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil zur Ausweitung ihres Dieselfahrverbots verpflichtet. Die Stadt müsse ihren Luftreinhalteplan fortschreiben und das bestehende Fahrverbot auch auf Kraftfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausweiten, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts (Az: 22 A 23.40047). Die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland hatten gegen eine im September 2023 beschlossene Änderung des Münchner Luftreinhalteplans geklagt, mit der ein bereits beschlossenes Euro-5-Fahrverbot ausgesetzt wurde.

Die BayVGH-Richter gaben der Landeshauptstadt auch mit auf den Weg, vor allem zwei Straßenabschnitte in den Blick zu nehmen, an der Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen. Das sei zum einen die Landshuter Allee, auf der bereits ein zonales Fahrverbot für Euro-4-Diesel gilt. Dies reicht laut BayVGH nicht aus und muss wegen "der bisherigen Dauer und Höhe der Grenzwertüberschreitung" beim giftigen Abgas Stickstoffdioxid vor allem mit Blick auf Euro-5-Fahrzeuge ergänzt werden. Die Richter halten dabei ein - wie von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) favorisiertes - streckenbezogenes Fahrverbot nur für die zweitbeste Lösung.

Zum anderen geht es um die Moosacher Straße. Dort lägen erst seit Januar 2023 Messwerte vor, die eine Grenzwertüberschreitung aufwiesen. Auch dort müsse die Stadt "geeignete und effektive Maßnahmen" zur Einhaltung des Grenzwerts ergreifen - ein Dieselfahrverbot sei dort aber nicht zwingend erforderlich. Für die "konkrete Ausgestaltung" der Stickstoffdioxid-Reduktion stünden "verschiedene Szenarien zur Verfügung". Es sei zudem noch unklar, ob die Grenzwertüberschreitungen nicht eine Folge des "Ausweichverkehrs" wegen des zonalen Dieselfahrverbots auf dem Mittleren Ring oder davon unabhängig sind, erklärte der BayVGH.

Gegen das Urteil können die Beteiligten Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.

Kommentare

Diskutiere jetzt mit und verfasse einen Kommentar.

Teile Deine Meinung mit anderen Mitgliedern aus der Sonntagsblatt-Community.

Anmelden