München (epd). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass das Atommüll-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen weiter genutzt werden darf. Das Urteil sei bereits am 8. April ergangen, teilte der BayVGH am Freitag mit. Damit hat das Gericht die Klagen von Anwohnern abgewiesen. Ihr Ziel war es, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zu verpflichten, die 20 Jahre alten atomrechtlichen Genehmigungen aufzuheben.

Nach Auffassung des Gerichts kann der Atommüll in Gundremmingen sicher genug aufbewahrt werden und sei auch gegen Fälle wie Materialermüdung, gezielte Angriffe von außen oder Störfälle im Lager hinreichend gesichert. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe in den Castoren sei für die genehmigte Lagerdauer von 40 Jahren hinreichend sicher.

Das Zwischenlager müsse nicht eigens gegen den zufälligen Absturz eines mit Bomben bewaffneten Militärflugzeugs während eines Übungsflugs geschützt werden, weil ein solches Szenario extrem unwahrscheinlich sei. Selbst bei Einsturz des Lagergebäudes infolge eines absichtlich herbeigeführten Absturzes eines großen Verkehrsflugzeuges würden die Castoren laut Gutachten den auftretenden Belastungen so weit standhalten, dass radioaktive Strahlung "allenfalls in äußerst geringem Umfang austreten würde".

Die Landtags-Grünen betonten in einer anschließenden Pressemitteilung, die Debatte um Gefahren der Zwischenlagerung sei durch diese Entscheidung nicht beendet. "Es ist zu befürchten, dass mit dem Urteil die Probleme der Atommülllagerung jetzt erst recht weiter auf die lange Bank geschoben werden", sagte Martin Stümpfig, Sprecher für Energie. Er kritisierte die Forderung aus den Reihen der CSU, zur Atomenergie zurückzukehren. Es sei nach wie vor kein Endlager in Sicht und die Investition in neue Kernkraftwerke sei die mit Abstand teuerste Form der Energieerzeugung.

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