Ansbach, München (epd). Ein Streit um 18 Euro Fahrtkostenerstattung beschäftigt die Verwaltungsgerichte nun schon in zweiter Instanz: Am Donnerstag nächster Woche (18. April) wird der 24. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) in Ansbach über den Fall einer wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzten Beamtin der Landeshauptstadt München verhandeln, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage. Die Frau möchte die Fahrt mit ihrem Auto zur angeordneten amtsärztlichen Nachuntersuchung erstattet bekommen - die Landeshauptstadt lehnt das aber ab.

In erster Instanz hat das Verwaltungsgericht München der Klage der Frau stattgegeben. Die Richter hatten ihre Entscheidung damit begründet, dass der Klägerin mit der angeordneten Nachuntersuchung beim Amtsarzt ein "Dienstgeschäft" übertragen wurde. Laut dem Bayerischen Reisekostengesetz könne sie ihre Reisekosten also geltend machen. Der 24. Senat des BayVGH ließ die Berufung jedenfalls wegen "ernstlicher Zweifel" zu.

Die Landeshauptstadt hatte die amtsärztliche Nachuntersuchung wegen einer möglichen Reaktivierung der Beamtin angeordnet. Eine Reaktivierung ist auf Initiative des Dienstherrn auch gegen den Willen des Beamten möglich - etwa, wenn der Grund für die Dienstunfähigkeit nicht mehr gegeben und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde.

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