Adelsdorf, Neuhaus (epd). Der geplante Bau eines Wellnesshotels sorgt seit Längerem für Ärger in einem Dorf im Landkreis Erlangen-Höchstadt: Das Hotel soll neben einem Naturschutzgebiet entstehen. Naturschützer und Anwohner liefern sich darüber seit Jahren eine emotionale Debatte. Der Bund Naturschutz (BN) warnte jetzt erneut bei einem Ortstermin vor den erheblichen Folgen für Natur und Landschaft. Der Eingriff in die Landschaft sei nicht nur an dieser sensiblen Stelle problematisch. Es sei auch ein Präzedenzfall zu befürchten, der Tür und Tor für die Zersiedelung der Landschaft in ganz Bayern öffnen könnte, sagte Jonas Kaufmann, BN-Regionalreferent für Mittelfranken, im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag. Der Fall liege derzeit zur Beratung im Innenministerium.
Für das Hotel sollen rund 3,35 Hektar Land erschlossen werden. Eine Wirtsfamilie will auf eigener Fläche ein Wellnesshotel bauen. Vergangenes Jahr hatte sich in einem Bürgerentscheid die Mehrheit des Ortes für den Hotelneubau ausgesprochen. Der Standort liegt aber in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet "Feuchtwiesen Ziegenanger", gegenüber von Teichen und Feuchtflächen im Aischgrund sowie nahe des europäischen Vogelschutzgebiets. Nach Einschätzung des BN könnten unter anderem Wiesenbrüter wie Kiebitz und Feldlerche sowie der Wasserhaushalt der Feuchtwiesen durch den Bau beeinträchtigt werden.
Zersiedelung der Landschaft befürchtet
Der BN-Vorsitzende Martin Geilhufe kritisierte bei dem Ortstermin am Freitag, dass die bayerische Staatsregierung einen Hotelbau ermöglichen könnte, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien. Das sogenannte Anbindegebot verhindere schließlich aus gutem Grund, dass neue Siedlungsflächen nicht einfach abseits bestehender Orte in der freien Landschaft entstehen könnten, sagte er. Seine Befürchtung sei, dass man diese Regelung durch ein neues Gesetz umgeht - und damit einen Präzedenzfall schafft: So könnte sich die Staatsregierung auf das Bayerische Modellregionengesetz berufen. Das neue Gesetz erlaubt es ausgewählten Kommunen, befristet von bestimmten Landesvorschriften abzuweichen. Der BN-Ehrenvorsitzende Hubert Weiger warnte ebenfalls vor Ort vor einer schrittweisen Aufweichung des Anbindegebots und zusätzlichem Flächenverbrauch.
Dauerhafte Bauvorhaben in ökologisch sensiblen Gebieten dürften nicht erleichtert werden, warnte Geilhufe. Zufahrten, Parkplätze, Beleuchtung und zusätzlicher Verkehr könnten die Landschaft langfristig verändern. Man sei keineswegs gegen die wirtschaftliche Entwicklung des Familienbetriebes, betonte Regionalreferent Jonas Kaufmann. Aber Standort sei wegen der Nähe zum Naturschutzgebiet problematisch. Sein Vorschlag: Die Wirtsfamilie solle auch andere Standorte prüfen. Man sei grundsätzlich an einer gütlichen Lösung interessiert, betonte BN-Regionalreferent Kaufmann. Allerdings schließe der BN künftig auch rechtliche Schritte nicht aus.