Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat im Jahr 2019 über 243 Anträge entschieden. Davon wurden 214 Anträge zustimmend bewertet, teilte das bayerische Staatsministerium am Samstag mit. Laut Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) dürfe die PID keinesfalls als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden. Oberste Priorität habe immer der Schutz des Lebens. Die Ethikkommission leiste einen wichtigen Beitrag dafür, dass die medizinischen Möglichkeiten verantwortungsbewusst genutzt werden, so Huml.
PID ist die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Bei der Untersuchung wird beispielsweise gezielt nach Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien gesucht. Die PID darf in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. In Bayern ist die PID auf vier dafür zugelassene Zentren begrenzt. Zwei davon befinden sich in München, weitere Standorte sind Planegg-Martinsried und Regensburg.
Die Bayerische Ethikkommission für PID besteht seit über vier Jahren. Seit ihrer Konstituierung im März 2015 hat sie insgesamt über 808 Anträge entschieden. Davon wurden 710 Anträge zustimmend bewertet und 98 Anträge abgelehnt. Die acht Mitglieder der Ethikkommission gehören unterschiedlichen Fachrichtungen an. Die Kommission besteht aus vier Medizinern verschiedener Fachrichtungen, einem Ethiker, einem Juristen, einem Patientenvertreter und einem Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung.
Präimplantationsdiagnostik (PID)
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) darf nur vorgenommen werden, wenn aufgrund der genetischen Disposition der Frau oder des Mannes das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht oder eine schwerwiegende Schädigung des Embryos festgestellt werden soll, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen kann.
Es ist Aufgabe der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik, diese Voraussetzungen zu überprüfen. Erst wenn eine schriftliche, zustimmende Bewertung der Kommission vorliegt, darf die PID durchgeführt werden. Die Bewertung beinhaltet neben medizinischen auch psychologische, soziale und ethische Aspekte. Zur Kommission gehört auch ein evangelischer Theologe: Professor Arne Manzeschke ist Leiter der Fachstelle für Ethik und Anthropologie im Gesundheitswesen an der Ludwig- Maximilians-Universität München.