Der Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm hat die Position der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bekräftigt, wonach Trisomie-Untersuchungen unter bestimmten Bedingungen zur Kassenleistung werden sollen. Auch die frühere Bundesgesundheitsministerin und jetzige Vorsitzende der Behindertenorganisation Lebenshilfe, Ulla Schmidt (SPD), sprach sich dafür aus, dass der Bluttest künftig bei Risikoschwangerschaften von den Krankenkassen bezahlt wird. Die katholische Kirche appellierte dagegen an alle Abgeordneten, solche Tests nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
EKD fordert Koppelung von Tests mit psychosozialer Beratung
Diese Bluttests sind bereits im Internet erhältlich und müssen derzeit privat bezahlt werden. Bei den bisher verfügbaren Tests muss bei der Schwangeren Fruchtwasser entnommen werden, was gesundheitliche Risiken birgt. Auch deshalb weist Bayerns evangelischer Landesbischof Bedford-Strohm darauf hin, dass bei einer ungeregelten Nutzung der bereits verfügbaren Tests die Gefahr bestehe, "dass menschliches Leben nach bestimmten Kriterien aussortiert wird". Daher verbinde der Rat der EKD seine Zustimmung zu Pränataltests als Kassenleistung bei Risikoschwangerschaften mit dem Angebot einer psychosozialen Beratung. Diese habe den Lebensschutz als Ziel. "Entscheidend ist für mich, dass wir am unbedingten Ziel festhalten, die Zahl der Abtreibungen zu minimieren", sagte der oberste Repräsentant der deutschen Protestanten.
Lebenshilfe-Chefin Schmidt sagte dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" mit Blick auf die bisher übliche Fruchtwasseruntersuchung, die zu Fehlgeburten führen kann: "Stehen risikoärmere Untersuchungen zur Verfügung, müssen sie von der Krankenkasse bezahlt werden." Sie forderte allerdings zugleich, die Kriterien für das Vorliegen eines erhöhten Risikos bei Schwangeren zu überarbeiten. "Es ist medizinisch nicht mehr zu rechtfertigen, dass weiterhin jede Schwangerschaft ab 35 als Risikofall gilt", sagte Schmidt. Da Frauen immer später Kinder bekämen, hätte ein Bluttest auf Kassenkosten ansonsten den Charakter einer Reihenuntersuchung.
Heute nur Orientierungsdebatte
Durch die heutige Orientierungsdebatte sollte den Abgeordneten im Bundestag die Möglichkeit geben, sich über das ethisch umstrittene Thema eine Meinung zu bilden. Konkrete Anträge liegen nicht vor.
Bluttests an Schwangeren, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Auskunft darüber geben, ob das ungeborene Kind eine Form der Trisomie - beispielsweise das Down-Syndrom - hat, sind seit 2012 zugelassen. Sie müssen von Müttern bislang aber privat bezahlt werden, während Verfahren wie die Fruchtwasseruntersuchung, die dies auch untersuchen, übernommen werden. Ob die Tests künftig Kassenleistung werden, wird derzeit vom zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss im Gesundheitswesen geprüft.