Der Katholikenrat der Region München spricht sich für die Beibehaltung des Paragrafen 218 StGB aus, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Bei seiner Vollversammlung am 28. April in München habe das Gremium eine Resolution verabschiedet, teilte das Erzbischöfliche Ordinariat mit. Darin werde festgehalten, dass "die in langjährigen und mühevollen Auseinandersetzungen gefundene Kompromisslösung für den Umgang mit Abtreibung" nach § 218 beizubehalten sei. Sie kombiniere die Strafbewehrung "mit weitreichenden Ausnahmen und einer Beratungspflicht, die den Zugang zu umfassenden Hilfsangeboten sicherstellen soll".

Jedes menschliche Leben sei so weit wie möglich zu schützen, betont der Katholikenrat in der Resolution. "Dabei begrüßen wir, dass der Not von Frauen in solchen Konfliktsituationen verstärkt Rechnung getragen werden soll. Allerdings sehen wir bei völliger Freigabe der Abtreibung, insbesondere ohne verpflichtende Beratung und Hilfsangebote das Lebensrecht des ungeborenen Kindes nicht mehr geschützt", heißt es in dem Text. Die Resolution erkennt an, "dass das Recht der Mutter und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes in Konfliktsituationen so unvereinbar gegeneinanderstehen können, dass es keine für alle befriedigende Lösung geben kann und wird". Ein striktes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen treibe Frauen in die Illegalität und bringe sie in medizinisch hochprekäre und gleichzeitig sozial ungerechte Situationen. "Wir wissen aus Erfahrung, dass der Schutz werdenden Lebens niemals gegen die Frauen, sondern nur mit ihnen erfolgen kann."

Der Katholikenrat der Region München ist die höchste Vertretung der Laien in der Seelsorgsregion München der Erzdiözese München und Freising. Die etwa 80 Mitglieder werden von den Pfarrgemeinde- und Dekanatsräten sowie den Verbänden gewählt. Sie treffen sich im Frühjahr und im Herbst zu ihren Vollversammlungen.

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