Martin Michaelis, ein evangelischer Pfarrer, der in Quedlinburg/Sachsen-Anhalt lebt, hat vor einem Kirchengericht eine Niederlage erfahren. Wie die Kirchenzeitung "Glaube + Heimat" berichtet, wurde seine Klage gegen eine Dienstanweisung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) abgewiesen.
Die EKM hatte Michaelis 2022 per Mail untersagt, an einer Demonstration in Halberstadt teilzunehmen. Michaelis nahm trotzdem teil. Mit der Klage vor dem Kirchengericht wollte er gegen den Vorwurf vorgehen, seine Amtspflichten verletzt zu haben.
Der Standpunkt des Pfarrers: Die Mail sei keine "ordentliche Weisung" gewesen. Das Gericht sah das anders und wies seine Klage ab. Michaelis will in Berufung gehen, kündigte er gegenüber "Glaube + Heimat" an.
Was steckt hinter dem Streit?
Im Kern geht es bei der Klage von Michaelis natürlich nicht um die Frage, ob die Dienstanweisung per E-Mail zulässig war oder nicht. Der evangelische Pfarrer hatte während der Corona-Pandemie klar Stellung bezogen – gegen die Maßnahmen zum Infektionsschutz der Bundesregierung und der Landeskirche.
So trat er mehrfach auf Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen auf. Auch die Demonstration in Halberstadt, um die es in der Dienstanweisung geht, fällt in diesen Bereich. Michaelis hatte dort gegen die später beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Covid-19 in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine Rede gehalten.
Mittlerweile Stadtrat für die AfD
Inzwischen sitzt Michaelis auch im Stadtrat von Quedlinburg – als parteiloser Kandidat der AfD. Die Landeskirche hat deshalb bereits bei Bekanntgabe seiner Kandidatur ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet, das noch läuft. Bis zum Abschluss des Verfahrens darf er keine kirchlichen Handlungen wie Taufen oder Abendmahl vornehmen.
Die EKM hatte in ihrer Begründung auf den Verfassungsschutz verwiesen, der den AfD-Verband in Sachsen-Anhalt als rechtsextremistisch eingestuft hatte. Mit seiner Kandidatur erwecke Michaelis den Anschein, als sei rechtsextremes Gedankengut, das sich gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaats-Prinzip richte, vereinbar mit christlicher Theologie und Haltung.
Michaelis indes sagte, es gebe keine stichhaltige theologische Begründung für das Verfahren.
Rückhalt verloren
Seine rechtsoffenen Positionen haben Michaelis' Standing innerhalb der Kirche erheblich geschwächt. Bis 2022 war er Vorsitzender des Thüringer Pfarrvereins, dann jedoch wurde er abgewählt. Auch der Berufsverband Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Mitteldeutschland distanziert sich inzwischen von ihm.
Dennoch sucht Michaelis weiter die Konfrontation: Neben der Klage vor dem Kirchengericht will er Strafanzeige gegen den Personaldezernenten der EKM, Michael Lehmann, und den Superintendenten des Kirchenkreises, Matthias Porzelle, stellen. Bislang lehnt die Staatsanwaltschaft Erfurt ein Strafverfahren jedoch ab.
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