Gericht:
Dar as-Salam Moschee darf nicht als "salafistisch geltend" bezeichnet werden
Die Dar as-Salam Moschee in Berlin-Neukölln darf nach Auffassung des Berliner Landgerichts in Medienberichten nicht als "salafistisch geltend" bezeichnet werden. Entscheidend für die Zulässigkeit einer solchen Tatsachenbehauptung sei, dass dazu berufene Stellen wie etwa der Verfassungsschutz oder maßgebliche Experten überwiegend eine entsprechende Einschätzung vornehmen.
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