Gegen den Immenstädter Pfarrer Ulrich Gampert, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, kommt es am 18. September 2019 zur öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sonthofen. Gampert hatte als erster Pfarrer in Bayern einen Strafbefehl erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Zugleich wird laut der Mitteilung des Amtsgerichts auch über den Einspruch des Geflüchteten Reza Jafari verhandelt, gegen den ebenfalls ein Strafbefehlsverfahren anhängig ist. Gampert hatte dem 22-jährigen abgelehnten Asylbewerber aus Afghanistan seit Mai 2018 über ein Jahr lang Kirchenasyl gewährt.

Strafe wegen Kirchenasyl: Wie es für den Immenstädter Pfarrer Gampert weitergeht

Gampert, Pfarrer der evangelisch-lutherischen Gemeinde in Immenstadt, soll wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" 4.000 Euro Strafe zahlen. Nach Angaben der der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) ist sein Fall der erste in Bayern, bei dem ein Pfarrer wegen eines Kirchenasyls rechtlich belangt wird. Die Landeskirche hatte das Vorgehen der Justizbehörden kritisiert und angekündigt, Gampert in dem Gerichtsverfahren finanziell unterstützen zu wollen. Ein Gang vor Gericht biete die Möglichkeit, grundsätzlich klären zu lassen, "ob der Pfarrer mit der Gewährung des Kirchenasyls tatsächlich eine strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt geleistet hat", sagte die Ansprechpartnerin für Kirchenasyl in der ELKB, Susanne Henninger, gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Bei der Entscheidung, den Pfarrer rechtlich zu belangen, dürfte für die Behörden auch eine Rolle gespielt haben, dass Gampert bereits im Jahr 2016 drei Personen Kirchenasyl gewährt hatte. Jafari konnte das Kirchenasyl verlassen, nachdem der bayerische Landtag im Juli einen sechsmonatigen Abschiebestopp für ihn beschlossen hatte.