Am Donnerstag teilte der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der diakonischen Einrichtungen in Bayern in Regensburg mit:

Man sei enttäuscht über die Haltung der EKD-Synode, "wo sich Dienstgeberinteressen offenbar erfolgreicher durchsetzen lassen als die Interessen der Mitarbeitenden und ihrer Vertretungen".

Mitarbeitervertretungen der Diakonie Bayern fordern mehr Mitspracherechte

Mitarbeitervertretungen (MAV) sind im kirchlichen Arbeitsrecht mit Betriebsräten vergleichbar - sie haben im Vergleich dazu jedoch etwas eingeschränkte Rechte. Diese ohnehin begrenzten Möglichkeiten seien mit den neusten Änderungen am Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD vom vergangenen Dezember nochmals weiter eingeschränkt worden, moniert der Gesamtausschuss.

So seien beispielsweise Mitwirkungsfristen aufseiten der Mitarbeitervertretungen verkürzt worden, wohingegen Dienstgeber für gewisse Dinge sogar längere Fristen erhalten hätten: "Den MAVen wird es schwerer gemacht, den Dienstgebern leichter", lautet das Fazit.

Vorteile für Dienstgeber?

Der Gesamtausschuss erwartet deshalb von den 14 bayerischen Mitgliedern in der EKD-Synode, "dass sie sich für diese Themen stärker interessieren und einsetzen". Mitarbeitervertretungen werde anders als Betriebsräten "kein gleichwertiger Einfluss auf betriebliche Entscheidungen eingeräumt", heißt es in der Resolution.

Dies sei aber notwendig, "da hier wie überall in der Arbeitswelt dasselbe strukturelle Ungleichgewicht" zwischen den Arbeitgebern auf der einen und den Arbeitnehmern auf der anderen Seite bestehe. Die Kirche habe ein eigenes Mitarbeitervertretungsgesetz gewollt, "weil sie es besser machen wollte - das ist bisher nicht gelungen".

In den nächsten Wochen will der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie Bayern Vertreter bestimmen, die auf die bayerischen EKD-Synodalen zugehen und das Gespräch suchen werden. In den diakonischen Einrichtungen in Bayern arbeiten rund 100.000 Menschen.

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