Augsburg (epd). Das Bistum Augsburg zahlt einem Missbrauchs-Betroffenen eine Anerkennungsleistung in Höhe von 150.000 Euro. Wie das Bistum am Dienstag mitteilte, habe man in einem Gespräch mit Vertretern der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) "alle noch offenen Verfahrens- und Kommunikationsfragen" klären können. Solche offenen Fragen hatte es nach einer von der UKA in einem Widerspruchsverfahren festgelegten Zahlungshöhe gegeben.

Der Berichterstatter für das Widerspruchsverfahren bei der UKA habe im konkreten Fall die negativen psycho-sozialen Folgen des Missbrauchsgeschehens für den Betroffenen als sehr gravierend angesehen, heißt es in der Mitteilung: "Damit sind für das Bistum Augsburg neue, zusätzliche Gegebenheiten in diesem Fall anzuerkennen."

Das Bistum hatte vor einem Monat nach der Entscheidung, dass es an den Betroffenen 150.000 Euro zahlen muss, mitgeteilt, diese Entschädigung gehe "weit über den von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Zahlungsrahmen hinaus". Anerkennungsverfahren würden damit "sehr deutlich in Richtung von Schmerzensgeldverfahren vor den Zivilgerichten" gerückt. Die deutschen Bischöfe hätten die Leistungen an die von sexuellem Missbrauch Betroffenen jedoch bewusst als "Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids" und nicht als Entschädigungszahlungen gestaltet, hieß es.

Das Bistum merkt jetzt aber an, dass man grundsätzlich die "Thematik der Dynamisierung" der festgesetzten Leistungshöhen in der Deutschen Bischofskonferenz weiter diskutieren wolle.

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