München (epd). Auch in der für diesen Mittwoch (29. September) anberaumten Vollsitzung des Bayerischen Landtags besteht für die Abgeordneten am Platz eine Maskenpflicht. Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wies am Dienstag den Eilantrag zweier AfD-Abgeordneter als unzulässig und unbegründet zurück, wie das Gericht in München mitteilte. Dass die Abgeordneten in der Plenarsitzung der Maskenpflicht nachkommen müssten, sei kein "schwerer Nachteil".
Die beiden AfD-Politiker wandten sich mit ihrem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen einen Passus in der 5. Anordnung und Dienstanweisung der bayerischen Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) vom 19. Juli. Diese war am 7. September bis einschließlich 30. September verlängert worden. Ab 1. Oktober fällt die Maskenpflicht am Platz ohnehin weg, wenn der Infektionsschutz durch Mindestabstände und Trennscheiben gewährleistet ist und die Krankenhaus-Ampel auf Grün stehe.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof teilte weiter mit, dass man bereits mit Entscheidungen vom 14. September vergangenen Jahres und vom 6. Mai dieses Jahres Anträge der AfD-Fraktion sowie einzelner Abgeordneter zum gleichen Themenkomplex abgelehnt habe.