München (epd). Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert die geplante Bezahlkarte für Asylsuchende in Bayern als "diskriminierend und vermutlich rechtswidrig". Aus der Website des Unternehmens, das die Karte in Bayern einführen soll, gehe hervor, dass die Behörden jederzeit den Guthabenstand der Kartenbesitzer einsehen und die Karte sperren könnten, heißt es in einer Mitteilung des Flüchtlingsrats am Mittwoch. Die Staatsregierung plane auch die Zahl und Höhe von Bargeldabhebungen einzuschränken.

Der Flüchtlingsrat befürchtet, die Karte könne auf bestimmte Postleitzahlgebiete beschränkt werden, sodass der Besuch des Supermarkts im nächsten Ort nicht möglich wäre. Unklar sei auch, ob der öffentliche Nahverkehr mit der Karte bezahlt werden dürfe. "Bayern will zukünftig bestimmen, was und wo Geflüchtete einkaufen", kritisierte Johanna Böhm vom Bayerischen Flüchtlingsrat. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung und Gestaltungsfreiheit des eigenen Lebens müsse für alle Menschen in Deutschland gelten.

Das bayerische Innenministerium hatte am Dienstag mitgeteilt, dass die Bezahlkarte für Geflüchtete in Bayern ab März in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Traunstein, Günzburg und der kreisfreien Stadt Straubing getestet werde.

Die Bundesländer wollen, dass Asylbewerber per Bezahlkarte künftig nur noch einen Teil ihrer Sozialleistungen in bar erhalten, der Rest wird auf die Karte geladen. Sie wollen damit einen Anreiz zum Zuzug von Geflüchteten zu senken, hieß es. Wissenschaftlich sei die Annahme nicht haltbar, dass Geflüchtete wegen wirtschaftlicher Pull-Faktoren ins Land kämen, erklärte dagegen der Flüchtlingsrat.

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