München, Wien (epd). Weil der Betreiber der judenfeindlichen Internetseite "Judas-Watch" Ende Januar in Wien verurteilt worden ist, wird das parallel geführte Ermittlungsverfahren in München eingestellt. Wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte, ist der 25-jährige Österreicher am 25. Januar zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Seine Internetseite listete demnach steckbriefartig jüdische Bürgerinnen und Bürger sowie nicht-jüdische Personen auf, versah jüdische Personen mit einem gelben Stern und erklärte, weshalb es sich bei den genannten Menschen um "Volksverräter” handeln würde.

Wegen dieses Sachverhalts habe der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte Zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, in Deutschland ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung geführt, da auf die Internetseite auch von Deutschland aus zugegriffen werden konnte. In Wien wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren geführt. Da eine Person wegen einer Straftat nur einmal verurteilt werden kann, muss das Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft München nach der Verurteilung in Österreich eingestellt werden.

Hinweise auf eine Beteiligung weiterer Täter hatten sich laut Mitteilung im Münchener Ermittlungsverfahren nicht ergeben. Die beteiligten Behörden haben bei ihren Ermittlungen eng miteinander kooperiert. "Das Urteil des Wiener Gerichts ist ein starkes Signal in Richtung judenfeindlicher Straftäter, die sich in der vermeintlichen Anonymität des Internets sicher fühlen", sagte Reinhard Röttle, Generalstaatsanwalt in München.

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