München (epd). Ein 46-Jähriger ist vor dem bayerischen Obersten Landesgericht mit einer Revision gegen zwei Urteile wegen Volksverhetzung gescheitert (AZ 206 StRR 1/23). Das Gericht bestätigte laut einer Mitteilung vom Mittwoch die Auffassung der Vorinstanzen, dass der Mann Massenmorde verharmlost habe, die von den Nationalsozialisten in den Konzentrationslagern begangen wurden. Der Mann war dafür zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der 46-jährige Immobilienmanager hatte im November 2020 in seinem Facebook-Account ein Bild veröffentlicht, auf dessen unterer Hälfte der Eingang eines Konzentrationslagers mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei" abgebildet war. In der oberen Bildhälfte habe der Schriftzug über dem Eingangsbereich eines Konzentrationslagers gelautet: "Impfen macht frei". Dazu seien zwei schwarz uniformierte Männer mit überdimensionalen Spritzen abgebildet gewesen. Der Post sei öffentlich einsehbar gewesen, heißt es in der Mitteilung.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, hatte den Mann angezeigt. Er habe mit dem Bild bewusst provozieren wollen. Impfunwilligen sei suggeriert worden, dass sie wie die Juden und andere Verfolgte in der NS-Zeit Unrecht erlitten und sich dagegen - auch mit Gewalt - wehren dürften. Der Angeklagte berief sich dagegen auf seine Meinungsfreiheit.

Das Bayerische Oberste Landesgericht urteilte aber, auch unter Beachtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung habe der Mann "in strafbarer Art und Weise die Verfolgung insbesondere von Juden im Dritten Reich bagatellisiert", heißt es in der Mitteilung. Dieses Verhalten sei geeignet gewesen, Personen, die sich zu Unrecht von staatlichen Corona-Maßnahmen betroffen gefühlt hätten, "nach Art eines geistigen Bandbeschleunigers aggressiv zu emotionalisieren".

Kommentare

Diskutiere jetzt mit und verfasse einen Kommentar.

Teile Deine Meinung mit anderen Mitgliedern aus der Sonntagsblatt-Community.

Anmelden