München (epd). Ein 71-Jähriger ist am Mittwoch in München wegen 22 Fällen der Volksverhetzung, Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte habe auf diversen Kanälen Hass und Hetze gegenüber jüdischen Menschen, Migranten sowie Transmenschen verbreitet, heißt es in einer Mitteilung des Oberlandesgerichts München. Dabei habe er es darauf angelegt, andere zu Gewalt anzustacheln. Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft haben nun eine Woche Zeit, um Revision einzulegen, bevor das Urteil rechtskräftig wird.

Laut Angaben der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts München II hatte der Mann kurz nach seiner Entlassung aus einer Strafhaft ab November 2022 eine Vielzahl von Videos und Live-Streams veröffentlicht. Darin verherrlichte er die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, zeigte den Hitlergruß und Hakenkreuze und rief zur Gewalt auf, heißt es. Selbst im Gerichtssaal habe der Angeklagte noch weitere Straftaten begangen und "gezeigt, dass ihm auch seine früheren Verurteilungen völlig egal" seien. Ihm wurde die volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Strafmildernd wirkten sich sein Geständnis und die geringe Reichweite seiner Veröffentlichungen aus.