Würzburg (epd). Streitigkeiten um nicht bezahlte Rundfunkbeiträge gibt es immer wieder und überall mal - ein besonders kurioser Fall wird kommende Woche vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg verhandelt. Im Kern geht es darum, dass das Wohnhaus mit der Wohnung des Beitragszahlers Ende April 2014 ausgebrannt und bis Ende Oktober desselben Jahres nicht bewohnbar war, erläuterte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch auf Anfrage.

In diesen sechs Monaten wohnte der Mann in einem Hotel und bei seiner Freundin, weshalb er den Beitragsservice des Bayerischen Rundfunks (BR) zunächst darum bat, die Rundfunkbeiträge für den Zeitraum zu stunden. Zwar legte der Mann diverse Fotos und einen Zeitungsbericht vor, diese jedoch genügten dem Beitragsservice nicht. Man benötige rechtssichere Nachweise, um den Sachverhalt zu prüfen. Ab diesem Zeitpunkt Ende Oktober 2014 sind die Fronten verhärtet.

Es folgten mehrere Briefwechsel zwischen dem Mann und dem Beitragsservice. Während der Kläger der Meinung ist, erst ab November 2014 wieder Rundfunkbeiträge zahlen zu müssen, schleppt der Mann aus Sicht des Beitragsservice nun seit beinahe sieben Jahren Beitragsschulden vor sich her. Die Behörde verweist dabei auf die Gesetzeslage, wonach eingehende Zahlungen zunächst auf entstandene Kosten und dann auf die ältesten Beitragsschulden angerechnet werden.

Der Beitragsservice hat inzwischen mehrere Male den Gerichtsvollzieher eingeschaltet, um säumige Rundfunkbeiträge einzutreiben. Auch eine Vermögensauskunft wurde beantragt. Der Mann wehrt sich dagegen mit Händen und Füßen - und schreibt seither auf jeden eingehenden Beitragsbescheid per Hand "Widerspruch" und sendet ihn an den Beitragsservice zurück. Am kommenden Donnerstag (14. Oktober) muss ab 9.30 Uhr das Gericht entscheiden, welche Seite im Recht ist.