München (epd). Keine Außenprüfungen, keine Vollstreckungsmaßnahmen: Für bayerische Finanzbehörden gilt ab kommender Woche wieder der "Weihnachtsfrieden". Vom 21. Dezember bis einschließlich Neujahr sehen die Beschäftigten der Steuerverwaltung wie schon seit Jahren von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können, teilte das Finanzministerium am Donnerstag mit. Ausnahmen würden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssten.

"Diese Tradition hat sich bewährt und trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU). Die bevorstehende Weihnachtszeit sei eine "Zeit der Freude, des Friedens und der Besinnlichkeit". Steuerbescheide würden in dieser Zeit weiterhin verschickt, hieß es.

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