München, Bamberg (epd). Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) hat im vergangenen Jahr 18.433 Verfahren eingeleitet. Dabei sei es ihr gelungen, bundesweit die erste relevante Verurteilung wegen Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet zu erreichen, teilte das bayerische Justizministerium am Dienstag in München mit. Das innerhalb der ZCB angesiedelte Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet (ZKI) erfasste im Jahr 2023 8.146 Verfahren.

"Kriminelle operieren immer stärker im digitalen Raum", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) anlässlich des Safer Internet Day (6. Februar). "Sie dringen in neue Bereiche ein, um Daten und Geld zu erbeuten oder illegale Waren zu handeln. Daher ermittelt auch die Justiz verstärkt am Tatort Internet." Die in Bamberg angesiedelte Zentralstelle habe eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Cybercrime eingenommen.

Eisenreich appellierte an die Bundesregierung, die Verkehrsdatenspeicherung wiederzubeleben. Die verpflichtende, zeitlich befristete Speicherung von IP-Adressen werde dringend benötigt, um die Täter, etwa von schweren Straftaten wie sexuellem Missbrauch von Kindern, identifizieren zu können. "Auch bei der Verfolgung anderer schwerer und schwerster Straftaten, wie zum Beispiel Terrorismus oder organisiertem Drogen- und Waffenhandel können IP-Adressen eine wichtige oder gar die einzige Spur sein", sagte der Justizminister.

Die Ermittlerinnen und Ermittler der ZCB versuchten, unter anderem im Bereich der organisierten Cyberkriminalität und beim Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornografie in der digitalen Welt Täter aufzuspüren und vor Gericht zu bringen. Seit ihrer Gründung im Jahr 2015 habe die Zentralstelle mehr als 82.000 Verfahren eingeleitet, hieß es weiter. Waren anfangs noch zwei Staatsanwälte für die ZCB im Einsatz, besteht das Team heute aus 25 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die von vier IT-Forensik-Expertinnen und Experten unterstützt werden.

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