Das Jahr 2025 steht in Deutschland im Zeichen des Wandels. Mit einer möglichen neuen Regierung und zahlreichen geplanten Gesetzesänderungen, die das Leben vieler Bürger*innen  beeinflussen werden, verspricht es ein Jahr der Neuanfänge und Anpassungen zu werden.

Hier sind die wichtigsten Änderungen, die im Jahr 2025 in Kraft treten.

  • Mindestlohn und Minijobs: Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2025 von bisher 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Dies betrifft alle Arbeitnehmer*innen, einschließlich Minijobber. Gleichzeitig erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobs von 538 Euro auf 556 Euro monatlich.
  • Grundfreibetrag und Steuern: Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro und im Jahr 2025 weiter auf 12.084 Euro. Diese Anpassung soll die Auswirkungen der kalten Progression ausgleichen.
  • Kindergeld und Kinderfreibetrag: Familien können sich über eine Erhöhung des Kindergeldes freuen. Ab Januar 2025 erhalten sie für jedes Kind 255 Euro pro Monat, was einer Steigerung von 5 Euro entspricht. Zudem wird der steuerliche Kinderfreibetrag um 60 Euro auf 9.600 Euro pro Kind angehoben.
  • Elterngeld: Ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Künftig haben nur noch Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro Anspruch auf Elterngeld. Die bisherige Grenze lag bei 200.000 Euro.
  • Wohngeld: Das Wohngeld wird um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, was etwa 30 Euro mehr pro Monat bedeutet. Dieser staatliche Zuschuss soll Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten entlasten. Von der Erhöhung profitieren etwa 1,9 Millionen Haushalte, die im Schnitt 400 Euro monatlich erhalten.
  • Stromumlagen: Die Höhe der Stromumlagen steigt um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde auf insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto. Für eine Familie mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr bedeutet das Mehrkosten von etwa 40 Euro jährlich.
  • Kfz-Versicherungen: Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen erneut. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes können Erhöhungen von bis zu 20 Prozent anfallen. Grund sind gestiegene Reparaturkosten aufgrund der hohen Inflation. Verbraucher*innen haben bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.
  • Deutschlandticket: Der Preis für das Deutschlandticket steigt auf 58 Euro. Dieses Ticket ermöglicht bundesweit die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und bleibt trotz der Preiserhöhung eine attraktive Option für Pendler*innen.
  • Spitzensteuersatz: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab 2025 erst bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 68.430 Euro. Die Grenze für den sogenannten Reichensteuersatz von 45 Prozent liegt bei 277.826 Euro.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 5.512,50 Euro monatlich. Für die Rentenversicherung wird sie auf 8.050 Euro monatlich angehoben. Dies führt zu höheren Beiträgen für Besserverdienende.
  • Mindestausbildungsvergütung: Die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr steigt auf 700 Euro monatlich. In den folgenden Ausbildungsjahren erhöht sich die Vergütung entsprechend, im zweiten auf 18 Prozent im dritten auf 35 Prozent beziehungsweise auf 40 Prozent über dem Einstiegsgehalt. Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, wird sich an die tarifvertraglich festgesetzte Höhe gehalten.
  • E-Rechnung: Ab 2025 wird die elektronische Rechnung für Unternehmen verpflichtend. Ab dem 1. Januar müssen sie also elektronische Rechnungen in festgelegten Formaten empfangen können, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
  • Digitaler Arbeitsvertrag: Der digitale Arbeitsvertrag wird eingeführt, wodurch Arbeitsverträge elektronisch abgeschlossen und verwaltet werden können. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Während manchmal eine einfache pdf-Datei ohne qualifizierte Unterschrift ausreicht, so sind zum Beispiel befristete Arbeitsverträge und Wettbewerbsverbote nicht von der neuen Regelung betroffen. 
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in Kraft und ab dem 28. Juni müssen bestimmte Dienstleistungen und Produkte barrierefrei sein. Es soll dadurch ermöglicht werden, dass Menschen mit Behinderung die Teilnahme vor allem im digitalen Leben zu erleichtern.
  • Plastikverpackungen: Der Einsatz des Weichmachers Bisphenol A (BPA) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt wurde durch eine neue EU-Richtlinie verboten, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Unternehmen müssen also auf eine BPA-freie Alternative zurückgreifen.
  • Postdienstleistungen: Ab 2025 gelten neue Regeln für Postdienstleistungen: Zum einen steigt das Porto für Sendungen. Das Porto von Standardbriefen wird beispielsweise auf 95 Cent angehoben, für Postkarten ebenso. Zum anderen verlängert sich die Zustelldauer von zwei auf drei Tage.

Transparenzhinweis: Der Artikel enthielt in seiner ursprünglichen Version einen Fehler. Das Porto für Postkarten wurde mit 85 Cent angegeben. Wir haben das inzwischen korrigiert.

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