Auch Familien mit geringen Einkommen sollen einen Erholungsurlaub machen können. Fördergelder zahlt ihnen auf Antrag das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), wie die Behörde in Bayreuth mitteilte. Jährlich würden 380.000 Euro zur Verfügung stehen. Im vergangenen Jahr hätten 520 Familien Zuschüsse erhalten, hieß es. Für jedes Kind und jeden Erwachsenen gebe es bis zu 15 Euro pro Tag, informierte der Präsident der Sozialbehörde, Norbert Kollmer. Für Kinder mit einer Behinderung seien höhere Beträge möglich.

Wer finanzielle Unterstützung für den Familienurlaub beantragen kann

Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem der Hauptwohnsitz in Bayern und ein Familieneinkommen, das bei Alleinerziehenden unter 19.000 Euro und bei Elternpaaren bei einem Kind unter 20.500 Euro jährlich liegt. Für jedes Kind im Antrag muss Kindergeld bezogen werden. Mindestens drei Wochen vor dem Antritt des Urlaubs soll der Antrag vorliegen. Die Ferienwochen können die Familien in 80 gemeinnützigen Familienferienstätten verbringen, von denen 15 in Bayern liegen, erklärte das ZBFS. Zu ihnen zählt unter anderem die Bildungs- und Erholungsstätte Langau.

Förderung zur Familienerholung beantragen

Details zur finanziellen Unterstützung des Familienurlaubs erhalten Sie auf der Website des "Zentrum Bayern Familie und Soziales". Dort erhalten Sie auch eine Übersicht über die Familienferienstätten in ganz Deutschland, welche für die Erholungstage in Frage kommen.