"Es ist gut, dass darüber noch einmal intensiv debattiert wird", sagte die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, dem Evangelischen Pressedienst (epd) im Hinblick auf Gespräche über eine Änderung der Regeln für Schwangerschaftsabbrüche.

Die EKD sei auch bereit, in der von der Bundesregierung zu dem Thema angekündigten Kommission mitzuarbeiten "und unsere Sicht einzubringen".

Debatte um Regeln für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland

Kurschus betonte, der Schutz des Lebens sei "das klare Ziel". Allerdings gehe es bei diesem Thema um zwei Leben.

"Das noch ungeborene Leben des Kindes ist unbedingt schützenswert. Doch es kann und darf nicht geschützt werden gegen das Leben der werdenden Mutter", sagte die westfälische Präses.

Die EKD hatte bislang die Rechtslage verteidigt, nach der Abtreibungen im Strafrecht grundsätzlich verboten, nach einer Beratung innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft aber straffrei möglich sind.

Kurschus bemängelte, dass es in der aktuellen Debatte in ihren Augen beinahe ausschließlich um das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau gehe.

"Da kommt mir das werdende Leben, das in Gottes liebender Hand steht, zu kurz", sagte sie,

betonte aber auch: "Trotzdem muss die jetzige Regelung sehr genau daraufhin überprüft werden, ob sie die schwangere Frau und ihre Rechte ausreichend berücksichtigt."

Abtreibung außerhalb des Strafrechts?

In der Ampel-Koalition gibt es insbesondere aus den Reihen der Grünen Forderungen, Abtreibung außerhalb des Strafrechts zu regeln und damit den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch abzuschaffen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat sich wiederholt dafür ausgesprochen.

SPD, Grüne und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Kommission einzusetzen, die neben anderen bioethischen Fragen auch dieses Thema beraten soll. Die Kommission ist bislang noch nicht berufen.

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