Das Bundesjustizministerium will mit einem neuen Referentenentwurf die Vaterschaftsanfechtung neu regeln. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2024, das den Gesetzgeber verpflichtete, den Rechten biologischer Väter mehr Gewicht zu geben.

Künftig sollen Familiengerichte im Einzelfall entscheiden, ob die rechtliche Vaterschaft beim sozialen Vater bleibt oder auf den biologischen Vater übergeht – vorausgesetzt, beide haben eine enge Beziehung zum Kind.

Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie warnt vor Folgen

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf) begrüßt diese Umsetzung grundsätzlich, warnt aber vor weitreichenden Folgen. "Wir sehen die Gefahr, dass die Rolle sozialer Väter im neuen Gesetz zu stark abgewertet wird", sagte eaf-Präsident Martin Bujard laut einer Mitteilung.

Gerade für Kinder, die mit einem sozialen Vater aufwachsen, sei Verlässlichkeit entscheidend.

Besonders kritisch bewertet die eaf zwei geplante Ausnahmen:

  • Bei Kindern unter sechs Monaten soll automatisch der biologische Vater rechtlicher Vater werden,
  • und bei volljährigen Kindern soll die rechtliche Vaterschaft ebenfalls auf den biologischen Vater übergehen, wenn diese nicht aktiv widersprechen.

"Diese beiden Ausnahmen sehen wir sehr kritisch. Sie stärken die Rechte biologischer Väter in einem verfassungsrechtlich nicht erforderlichen Maße", erklärte Bujard. Auch hier müsse eine Kindeswohlprüfung erfolgen.

"Stellen Sie sich vor, Sie haben 18 Jahre lang für ein Kind gesorgt – nur weil dieses Kind die Tragweite einer Vaterschaftsanfechtung nicht erkennt, soll es über Nacht nicht mehr mit Ihnen verwandt sein?"

Die eaf befürchtet zudem, dass das Gesetz abschreckende Wirkung haben könnte. "Der Gesetzgeber riskiert, dass Männer ihre aufwändige Rolle als sozialer Vater nicht annehmen, weil sie fürchten, die rechtliche Vaterrolle könne ihnen irgendwann leicht entzogen werden", warnte Bujard. Für Kinder wäre dies ein erheblicher Nachteil.

In ihrer Stellungnahme fordert die eaf, dass ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kindes keine Rechtsänderung eintreten dürfe. Zudem brauche es "eine gute Begleitung und Beratung" in allen Abstammungssachen. "Eine gewisse Sicherheit und Verlässlichkeit ist für soziale Väter zentral, um ihre Rolle bei der Erziehung, der finanziellen Sicherung und der emotionalen Bindung zum Kind einzunehmen", heißt es.

Abstammungsrecht seit Jahren umstritten

Das Abstammungsrecht ist seit Jahren Gegenstand kontroverser Diskussionen. Immer wieder geht es um die Balance zwischen biologischer Abstammung, sozialer Elternschaft und den Rechten des Kindes. Während Väterverbände die Stärkung biologischer Väter begrüßen, warnen Familienorganisationen vor einer Entwertung sozialer Bindungen.

Mit dem neuen Entwurf greift das Justizministerium in ein rechtliches Feld ein, das weit über formale Fragen hinausreicht: Es geht um Unterhalts- und Erbrechte, das Sorgerecht und letztlich auch um die Stabilität familiärer Beziehungen.

Mit dem Referentenentwurf setzt die Bundesregierung einen weiteren Schritt in der Reform des Abstammungsrechts. Schon in der Vergangenheit hatten Jurist*innen auf Lücken hingewiesen, etwa bei Rechten von Samenspendern oder bei sogenannten Regenbogenfamilien.

Das aktuelle Verfahren könnte deshalb auch über die Vaterschaftsanfechtung hinaus Signalwirkung für künftige familienrechtliche Regelungen entfalten.