Rassistische Diskriminierung kommt in deutschen Behörden vor. Sie zeigt sich nicht nur in individuellen Einstellungen, sondern auch in organisatorischen Routinen und Entscheidungsstrukturen.

Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Institutionen & Rassismus" (InRa). InRa ist die erste Studie, die untersucht hat, wie rassistische Diskriminierung in staatlichen Institutionen wirkt.

Eine Beschäftigtenbefragung im Rahmen der Studie zeigt gleichzeitig, dass Mitarbeitende der untersuchten Bundesbehörden insgesamt kein höheres Maß an ethnisch diskriminierenden Einstellungen aufweisen als die Gesamtbevölkerung.

Umfangreiche Untersuchung staatlicher Institutionen

Die Studie wurde zwischen 2021 und 2024 vom Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) durchgeführt und im Februar 2026 veröffentlicht. Insgesamt arbeiteten Forschende aus verschiedenen Disziplinen in 23 Teilprojekten zusammen.

Unter anderem wurden Jobcenter, Ausländerbehörden, Polizei, Zoll, Justiz, Gesundheits- und Jugendämter sowie Einrichtungen der Sozialen Arbeit untersucht. Die Wissenschaftler:innen analysierten Rassismus aus mehreren Perspektiven. Dazu gehörten die Einstellungen von Beschäftigten, die Erfahrungen von Betroffenen, die institutionellen Routinen und Wissensbestände in den Behörden sowie die Beschwerdestrukturen und deren Wirksamkeit.

Zum Einsatz kamen unterschiedliche Methoden, darunter quantitative Befragungen, qualitative Interviews, Gruppendiskussionen, teilnehmende Beobachtungen im Behördenalltag sowie Diskurs- und Dokumentenanalysen.

Studienleiter Gert Pickel betonte in einer Mitteilung, dass Rassismus in Institutionen nur mit einer solchen Kombination verschiedener Perspektiven angemessen untersucht werden könne. Nur diese methodische Vielfalt könne der Vielschichtigkeit des Phänomens gerecht werden.

Diskriminierung auf mehreren Ebenen

Den Angaben der Forschenden zufolge lässt sich rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisen, allerdings in unterschiedlicher Ausprägung. Sie zeige sich etwa in den individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in institutionellen Praktiken oder in behördlichen Entscheidungsspielräumen.

In der Mitteilung erläutert Studienleiter Pickel, dass sich Rassismus "individuell, institutionell und strukturell" äußere. Ein strukturelles Risiko liege beispielsweise dann vor, wenn bestimmte Gruppen systematisch schlechter behandelt würden als andere.

Auch Routinen innerhalb von Behörden können eine Rolle spielen. Pickel nennt als Beispiel informelle Wissensweitergaben, bei denen erfahrene Beschäftigte jüngeren Kolleg:innen bestimmte Annahmen über einzelne Bevölkerungsgruppen vermitteln.

Ein weiteres strukturelles Risiko sehen die Forschenden in Sprachbarrieren. Laut Studie variiert der Grad der Unterstützung bei Antragsverfahren teilweise stark. Während manche Antragstellende aktiv Hilfe erhalten, würden andere mit Verweis auf mangelnde Deutschkenntnisse abgewiesen. Wenn die Überwindung solcher Barrieren vom Ermessen einzelner Mitarbeitender abhänge, könne Sprache selbst zu einer diskriminierenden Hürde werden.

Darüber hinaus spiegeln sich laut Studie gesellschaftliche Einstellungen auch im Verwaltungshandeln wider. Der Umgang mit Rassismus variiere regional teilweise deutlich.

Erfahrungen von Betroffenen

Ein Teil der Untersuchung befasste sich mit den Erfahrungen von Menschen, die sich von Behörden diskriminiert fühlen. In einer ergänzenden Onlinebefragung unter Muslim:innen gaben rund 80 Prozent der Befragten an, in Behörden rassistische Diskriminierung erlebt zu haben.

Zwischen 40 und 50 Prozent von ihnen berichteten von entsprechenden Erfahrungen in Jobcentern sowie in Sozial- und Ausländerbehörden. Viele der Betroffenen gaben an, unter den Folgen der Diskriminierung zu leiden, beispielsweise in Form von Selbstzweifeln, Versagensängsten oder langfristigen psychischen Belastungen.

Laut Studie wendet sich nur ein kleiner Teil der Betroffenen an Antidiskriminierungsstellen. Häufig wird dies damit begründet, dass eine Beschwerde ohnehin keine Konsequenzen haben werde.

Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung

Ein zentraler Bestandteil der Studie ist eine groß angelegte Beschäftigtenbefragung in vier Bundesbehörden: der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Bundespolizei und dem Zoll.

Im Herbst 2023 nahmen insgesamt 12.833 Beschäftigte an der Onlinebefragung teil. Laut den Forschenden ist dies die erste Untersuchung dieser Größenordnung zu Einstellungen in deutschen Bundesbehörden.

Die Ergebnisse zeigen, dass ethnisch diskriminierende Einstellungen unter den Beschäftigten nicht stärker verbreitet sind als in der Gesamtbevölkerung. In einigen Bereichen, wie beispielsweise beim biologischen Rassismus oder Antisemitismus, liegen die Zustimmungswerte sogar niedriger.

Bei anderen Themen zeigen sich jedoch Unterschiede zwischen den Behörden. So sind beispielsweise Einstellungen gegen Geflüchtete bei Beschäftigten der Bundespolizei und teilweise des Zolls etwas stärker ausgeprägt als bei Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit oder des BAMF.

Auch die Kontakte zu Bürger:innen unterscheiden sich. Während mehr als 85 Prozent der Beschäftigten im BAMF und in der Bundesagentur für Arbeit von überwiegend positiven Kontakten zu Angehörigen ethnischer Minderheiten berichten, ist dies bei der Bundespolizei und beim Zoll deutlich seltener der Fall. Gleichzeitig geben dort mehr Beschäftigte an, Kontakte als belastend zu erleben.

Die Untersuchung zeigt zudem Zusammenhänge zwischen Kontakterfahrungen und Einstellungen. Wer überwiegend positive Kontakte zu Angehörigen ethnischer Minderheiten hat, äußert seltener diskriminierende Einstellungen.

Diskriminierungserfahrungen unter Beschäftigten

Neben den Einstellungen wurden im Rahmen der Befragung auch die Erfahrungen mit Benachteiligung im Arbeitsumfeld untersucht. In allen vier Behörden gab etwa ein Drittel der Beschäftigten an, in den vergangenen zwei Jahren berufliche Benachteiligung erlebt zu haben.

Besonders häufig nennen Beschäftigte mit ethnisch-kultureller Minderheitenzugehörigkeit entsprechende Erfahrungen. Je nach Behörde liegen die Werte zwischen 23 und 36 Prozent, während der Anteil bei Beschäftigten ohne entsprechende Zugehörigkeit zwischen 15 und 26 Prozent liegt.

Empfehlungen der Forschenden

Die Forschenden leiten aus den Ergebnissen mehrere Handlungsempfehlungen ab. Dazu gehört eine Ausweitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf das Verhältnis zwischen staatlichen Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern. Bislang gilt das Gesetz in diesem Bereich nicht.

Darüber hinaus empfehlen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unabhängige Beschwerdestellen außerhalb behördlicher Hierarchien, mehr Transparenz bei Verwaltungsentscheidungen sowie Fortbildungsangebote zu rassismuskritischen Perspektiven in der Personalentwicklung.

Studienleiter Pickel betont, dass Maßnahmen gegen rassistische Diskriminierung auch von der Haltung der Behördenleitungen abhängen. Wenn Führungskräfte entsprechende Initiativen unterstützen, kann sich dies innerhalb der Institutionen ausbreiten. Gleichzeitig müsse auch der Gesetzgeber deutlich machen, dass er gegen rassistische Diskriminierung vorgehen wolle.