Finstere Beichtstühle, Sünder, die auf Knien das Ave Maria murmeln, in den Händen einen Rosenkranz – unser Bild von Beichte ist wohl eines der wirkmächtigsten, vielleicht auch gruseligsten der christlichen Religion. Und vor allem: es ist stark katholisch geprägt.

Dabei gibt es die Beichte auch in der evangelischen Konfession. Und sie ist alles andere als furchteinflößend.

Evangelische Beichte ist kein Sakrament

Der größte Unterschied und wohl auch der Grund dafür, weshalb unser Bild von der Beichte eher katholisch geprägt ist, liegt vor allem darin, dass die Beichte in der evangelischen Kirche kein Sakrament ist. Das Wort Sakrament stammt vom Begriff sacramentum und bedeutet "Heilszeichen, Heilsmittel, Heilsweg, sichtbares Zeichen der verborgenen Heilswirklichkeit". 

In der katholischen Kirche gibt es insgesamt sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße/Beichte, Ehe, Weihe und Krankensalbung. In der evangelischen gibt es dagegen nur zwei, nämlich Taufe und Abendmahl.

Ob die Beichte zu den Sakramenten zählen sollte, war schon in der Reformation eine Streitfrage. Martin Luther hielt sie für ein wichtiges Mittel - ein Geschenk Gottes zur Versöhnung und zur Wiederherstellung der Beziehung zwischen Gott und den Menschen. Er kritisierte aber die Beichtpraxis der römisch-katholischen Kirche, die in seinen Augen von Zwang und Angst geprägt war.

Für ihn war die Beichte freiwillig, und gerade in Abgrenzung zur römisch-katholischen Kirche verlor sie an Bedeutung. In der evangelischen Kirche in Deutschland ist sie kein Sakrament.

Beichtgottesdienste in der evangelischen Kirche

In der evangelischen Kirche findet die Beichte meist in Form von Beichtgottesdiensten statt. Besonders am Buß- und Bettag steht sie im Fokus, aber auch in der Passionszeit, und in einigen Gemeinden vor dem Abendmahl. Viele feiern auch Beichtgottesdienste vor ihrer Konfirmation.  

In der Beichte bekennt der Mensch, dass er schuldig geworden ist. Er bittet Gott dafür um Vergebung. Dann wird die Vergebung Gottes, die Absolution, zugesprochen. Das können nach evangelischem Verständnis nicht nur Pfarrer*innen, sondern alle Christ*innen.  

Die Beichte unterliegt dem Beichtgeheimnis

Neben der Beichte in Gottesdiensten gibt es auch die Privatbeichte, wobei sie relativ selten vorkommt. Zumeist findet sie im Kontext eines Seelsorgegesprächs statt. Wenn Themen sehr belastend sind, kann es gut tun, sie in einem Beichtgespräch loszuwerden.

Dadurch wird die Schuld nicht verkleinert, aber es kann erleichtern und einen Neuanfang ermöglichen.

Was der Pfarrperson in der Beichte anvertraut wird, unterliegt dem Beichtgeheimnis – dieses gilt unabdingbar, nicht einmal die beichtende Person (Pönitent, vom lat. "bereuen") selbst kann die Pfarrperson davon entbinden. Das Beichtgeheimnis ist auch durch das Zeugnisverweigerungsrecht geschützt (Strafprozessordnung § 53 und Zivilprozessordnung § 383). Ein Pfarrer muss also vor Gericht nicht aussagen – mehr noch, er darf es nach dem Kirchenrecht gar nicht. 

Beichte und Buße

Und wie war das jetzt mit den zehn Ave Maria? Nach katholischem Verständnis muss der Pönitent nach der Absolution ein Bußwerk tun – häufig handelt es sich dabei um Gebete, es kann aber auch eine Entschuldigung sein.

Nach evangelischer Tradition kann der Mensch nichts tun, um Gottes Vergebung zu erlangen. Die guten Werke folgen aus dem durch die Absolution geweckten Glauben. Dem liegt das Verständnis zugrunde, dass der Mensch immer zugleich Sünder und von Gott gerechtfertigt ist. 

Die Beichte ist in der evangelischen Kirche also keine Pflichtübung. Es kann aber gut tun, belastende Themen, Schuld gegenüber Mitmenschen und auch sich selbst zu bekennen – und aus der Erfahrung von Gottes Vergebung Erleichterung und neue Kraft schöpfen zu können.