Die Alternative für Deutschland (AfD) geht auf direkten Konfrontationskurs mit den Kirchen. Das Verhältnis ist schon seit langem von gegenseitiger Ablehnung geprägt. Nun erlebt der Konflikt eine neue Eskalationsstufe.
Denn die AfD Sachsen-Anhalt kündigt mit einem 156 Seiten starken Entwurf für ihr Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2026 nicht weniger als einen radikalen Bruch in der Beziehung zwischen Staat und Kirchen an. Im Zentrum stehen dabei Maßnahmen, die insbesondere die beiden großen Kirchen in ihrer Finanzierung und gesellschaftlichen Rolle stark einschränken würden.
Die zentralen Punkte in Bezug auf Kirchen:
- Ablehnung von Kirchenasyl: Kirchengemeinden sollen künftig finanziell haftbar gemacht werden, wenn Abschiebungen durch ihre Hilfe verzögert werden.
- Streichung der Staatsleistungen und der Kirchensteuer: Die AfD will die Staatsleistungen für die evangelische und die katholische Kirche sofort und ohne Kompensation beenden. Auch den staatlichen Einzug der Kirchensteuer über die Finanzämter möchte sie abschaffen. Die Partei argumentiert, die Kirchen würden statt des Glaubens eine "Regenbogenideologie" verbreiten. Zahlreiche Jurist:innen sehen die Darstellung der Rechtslage durch die AfD hingegen skeptisch.
- "Authentische" Religionsgemeinschaften sollen gefördert werden. Dabei sollen Baptistengemeinden und orthodoxe Kirchen bevorzugt unterstützt werden, allerdings fehlt eine klare Definition dessen, was ein weltanschaulich neutraler Staat darunter verstehen könnte.
Mögliche Folgen der Maßnahmen: "In einem Jahr pleite"
Die vorgesehenen Maßnahmen hätten erhebliche Folgen. Kirchen und Diakonie sind in Sachsen-Anhalt, insbesondere in Regionen mit unzureichenden staatlichen Angeboten, wichtige Träger von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Beratungsstellen und Pflegeangeboten.
Dem "Tagesspiegel" sagte der evangelische Kirchenpräsident Anhalts, Karsten Wolkenhauer:
"Wenn eine neue Landesregierung keine Staatsleistungen mehr zahlt und auch die Kirchensteuer ausbleibt, wären wir in weniger als einem Jahr pleite."
Juristisch wäre der Entzug von Geldern verfassungswidrig, erklärt Wolkenhauer weiter, doch die AfD könne geltendes Recht ignorieren und die Zahlungen einfach einstellen. "Eine Verfassungsklage dauert voraussichtlich zwei bis drei Jahre." In dieser Zeit wäre die Landeskirche zahlungsunfähig.
Die AfD positioniert sich somit klar als Gegnerin der etablierten Kirchen. Die Landtagswahl 2026, bei der die AfD laut Umfragen gute Chancen hat, stärkste Kraft zu werden, könnte dabei zu einem Testlauf werden.