Beim 29. Studientag Kirchenasyl ist die Bayerische Erklärung zum Kirchenasyl verabschiedet worden. Über 70 Haupt- und Ehrenamtliche aus der Flüchtlingsbegleitung, Pfarrerinnen und Pfarrer, Ordensfrauen und Vertreterinnen und Vertreter der Politik bekräftigen darin die Notwendigkeit von Kirchenasyl, teilte das Organisationsteam am Samstagabend in Bamberg mit. Europa drohe mit seinem aktuellen Vorgehen in Sachen Asyl bei der Wahrung seiner elementaren Werte zu versagen.

Bayerische Erklärung zum Kirchenasyl fordert Beendung von Dublin-Überstellungen

Die gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche verabschiedete Bayerische Erklärung zum Kirchenasyl betont, dass faire Asylverfahren, menschenwürdige Unterbringung und die Verhinderung von Gewalterfahrungen für Geflüchtete in vielen EU-Mitgliedstaaten nicht gewährleistet sind. Deshalb fordert die Erklärung, die sogenannten Dublin-Überstellungen - die Rückführung von Asylsuchenden in das europäische Land, das sie zuerst betreten haben - umgehend auszusetzen. Es brauche weiterhin das Kirchenasyl, solange das behördliche Verfahren den persönlichen Umständen der Asylsuchenden nicht gerecht werde. "Wir beanspruchen keine Sonderrechte", heißt es in der Erklärung. Das Kirchenasyl, das 2015 zwischen Bund und Kirchen geregelt wurde, sei "ein staatlicherseits toleriertes Instrument humanitären Handelns".

Studientag thematisiert biblische Grundlagen für Handeln aus christlichem Gewissen

Der Studientag stand unter dem Motto "Handeln aus christlichem Gewissen" und fand online statt. Er thematisierte Fragen nach den biblischen Grundlagen für ein Handeln aus christlichem Gewissen, der Umgang mit Ohnmacht und der Rolle der Kirchen. Irene Tokarski, Geschäftsführerin des Weltgebetstages, betonte in ihrem Impulsvortrag, es verändere das Handeln von Menschen, wenn sie den Blickwinkel der Armen und Ausgegrenzten einnehmen. Der Menschenrechtsforscher Jonathan Kießling sagte mit Blick auf die Push-Backs an der polnisch-belarussischen Grenze:

"Wenn ein Staat sogar an seinen Außengrenzen Push Backs vornimmt, dann kann er in der Durchführung von Asylverfahren nicht ernst genommen werden."

Zum Studientag eingeladen hatte das Ökumenische Kirchenasylnetz Bayern mit weiteren Stellen der Flüchtlingsarbeit. Ausdrücklich begrüßten die Teilnehmenden das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 25. Februar im Fall von Bruder Abraham. Versuchen, Kirchenasyl gewährenden Gemeinden, Ordensgemeinschaften, Initiativen und Einzelpersonen zu kriminalisieren, sei damit erst einmal Einhalt geboten, hieß es.

Positives Feedback vom Verein "matteo - Kirche und Asyl"

Dieses Urteil begrüßt auch der Verein "matteo - Kirche und Asyl". In einer in Nürnberg veröffentlichten Stellungnahme weist der Verein jedoch auch darauf hin, dass die Kirchen noch auch Verbesserungen im Verfahren drängen müssen. Kirchenasyl sei "ultima ratio" in besonderen Härtefällen. Auch matteo weist darauf hin, dass Abschiebungen in Dublin-Länder mit besonders gefährlichen Asylbedingungen und menschenrechtswidriger Behandlung von Flüchtlingen "wie derzeit Rumänien, Bulgarien, Kroatien. Polen, Litauen oder bedingt Italien" ganz aufgegeben oder ausgesetzt werden müssten. "Das deutsche Asylrecht und die Asylpraxis muss wieder rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen", fordert der Verein.

In einem Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verweist der Verein auf Belege unter anderem für "durchgängig angewandte schwere Gewalt durch rumänische Polizisten und die Misshandlung in verkommenen Gefängnissen", auf die Rückschiebungen in Kroatien "mit Ausziehen der Geflüchteten, schwerster Körperverletzung und Beraubung ihrer Habseligkeiten". Italien bitte wegen Überlastung selbst schon lange um die Aussetzung von "Dublin".