Die Kritik aus Hamburg ist scharf. Unter dem Betreff "Missbrauch des Kirchenasyls" beklagt der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher im Juli in einem Brief an seinen Berliner Amtskollegen Kai Wegner: "Das Zusammenwirken von Kirchengemeinden und Berliner Polizei verhindert in diesem Fall den Vollzug von Recht und Gesetz."

Der Grund für Tschentschers Brandbrief: Die Hamburger Ausländerbehörde hatte entschieden, mehrere afghanische Geflüchtete nach Schweden zu überstellen, wo sie zuerst ihren Asylantrag gestellt hatten. Daraufhin hatte ihnen eine unabhängige evangelische Gemeinde in Berlin Kirchenasyl gewährt. Die von der Gemeinde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingereichten Härtefalldossiers zur Verhinderung einer Abschiebung der Männer nach Schweden seien jedoch abgelehnt worden, schreibt Tschentscher weiter. Hamburg bat daraufhin um Amtshilfe zur Abschiebung bei den Berliner Kollegen, doch in der Hauptstadt lehnte man ab. Den Grund stellte der Berliner Senat später gegenüber der Berliner Zeitung klar: Die Stadt breche kein Kirchenasyl, daher sei die Amtshilfe verweigert worden.

Mehrere Afghanen hatten in einer unabhängigen evangelischen Gemeinde in Berlin Kirchenasyl erhalten. Die für die Afghanen zuständige Ausländerbehörde in Hamburg entschied zuvor, sie nach Schweden, wo sie zuerst ihren Asylantrag gestellt hatten, zu überstellen. Auch die Härtefalldossiers, die die Gemeinde für die Geflüchteten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingereicht hatte, um eine Abschiebung nach Schweden zu verhindern, seien abgelehnt worden, schreibt Tschentscher weiter. Als dann Hamburg um Amtshilfe für die Überstellung von ihren Berliner Kollegen bat, sei diese abgelehnt worden, heißt es im Brief weiter. Der Berliner Senat verteidigte sich später gegenüber der Berliner Zeitung damit, dass man kein Kirchenasyl breche und die Amtshilfe deshalb verweigert habe.

Nur wenige Wochen vorher trat der frühere parlamentarische Staatssekretär und SPD-Politiker Christian Lange öffentlichkeitswirksam aus der evangelischen Kirche aus. Auch hier der Grund: Das Kirchenasyl. In einem Brief an die EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs und Kerstin Griese, SPD-Bundestagsabgeordnete und EKD-Ratsmitglied, nannte er es eine "Missachtung rechtsstaatlicher Entscheidungen". Es konterkariere "die gesetzlich geordneten Asylverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Urteile unabhängiger Gerichte"

51 Prozent gegen Kirchenasyl, 30 Prozent dafür

Lange ist mit seiner Meinung nicht allein. Laut einer Umfrage des Markt- und Sozialforschungsinstituts INSA-Consulere (Erfurt) finden es 51 Prozent der Deutschen nicht richtig, dass christliche Gemeinden Flüchtlingen Kirchenasyl gewähren, 30 Prozent hingegen befürworten es. Auch die Kirchenmitglieder sind sich uneins: Jedes zweite Mitglied ist der Umfrage zufolge dagegen, dass Kirchengemeinden Abschiebungen verhindern oder hinauszögern.

Kritik aus der Politik, bedrohte Kirchenasyle und eine gespaltene Meinung in der Bevölkerung: Das Kirchenasyl hat aktuell einen schweren Stand. Wie soll es mit dem Kirchenasyl weitergehen?

Elmar Nass, katholischer Sozialethiker, wünscht sich eine offene Diskussion zu dem Thema: "Wir sollten aushalten, dass es zum Kirchenasyl unterschiedliche Meinungen gibt und das als eine Einladung zur Diskussion sehen."

Für ihn stellt sich die Kirche mit dem Kirchenasyl über die Entscheidungen des Rechtstaats. Das sei in Staaten ohne funktionierendes Rechtssystem auch notwendig. "Aber in unserer freiheitlichen Demokratie sollten die Kirchen das Kirchenasyl ruhen lassen, solange sich der Staat nicht zum Autoritären wandelt."

"Es darf aber nicht nur Ausdruck einer allgemeinen Kritik an der europäischen Asylpolitik sein"

Der evangelische Theologe Reiner Anselm hingegen sieht im Kirchenasyl einen wichtigen Prüfmechanismus für staatliche Entscheidungen, auch in Deutschland. "Aber gerade, weil wir es brauchen, muss man es gewissenhaft einsetzen, damit es nicht seine Legitimation verliert", so Anselm. Das Kirchenasyl soll seiner Meinung nach nur dann eingesetzt werden, wenn es nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls deutliche Anzeichen für Verfahrensmängel gibt. "Es darf aber nicht nur Ausdruck einer allgemeinen Kritik an der europäischen Asylpolitik sein."

Kritisch sieht er vor allem die hohe Zahl an sogenannten Dublin-Fällen bei den Kirchenasylen. Hierbei ist eigentlich ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig. Von den vom BAMF 2024 erfassten 2386 Kirchenasylen hatten nur 39 keinen Dublin-Bezug. Anselm sieht darin ein Indiz dafür, dass durch das Kirchenasyl auch eine grundsätzliche Kritik an der europäischen Asylpolitik ausgedrückt werden soll: "Die Vorstellung ist oft, dass ganz Europa so wie Deutschland sein soll. Natürlich gibt es Unterschiede zwischen den Ländern, aber sie sind in den meisten Fällen nicht so gravierend, dass sie die Verhinderung einer Abschiebung rechtfertigen."

2015 traf das BAMF eine Vereinbarung mit der evangelischen und katholischen Kirche. Hierbei verpflichtete es sich, Fälle von Menschen im Kirchenasyl erneut zu prüfen. In einem Merkblatt zu Vereinbarung betonte das BAMF 2023, dass beim Schluss der Vereinbarung Einigkeit darüber bestand, dass das Kirchenasyl nicht der systematischen Kritik am Dublin-System dienen dürfe.

"Auch ein Rechtstaat kann Fehler machen"

Dietlind Jochims ist Flüchtlingsbeauftragte der evangelischen Nordkirche und Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche. Darin haben sich Kirchenasylnetzwerke- und Initiativen zusammengeschlossen. Jochims sagt, das Kirchenasyl habe auch in Ländern wie Deutschland seine Berechtigung. "Auch ein Rechtstaat kann Fehler machen. Ein guter Rechtsstaat lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger, Zivilgesellschaft und Kirchen mitdenken, Anregungen geben und versuchen, staatliches Handeln besser und menschlicher zu machen."

Sie sieht zwei Gründe für die hohe Zahl an Dublin-Fällen bei den Kirchenasylen: "Zum einen erreichen viele Asylsuchende Deutschland über Außenstaaten der EU. Auch aus einigen dieser Staaten berichten Geflüchtete über Menschrechtsverletzungen, entwürdigenden Lebensbedingungen und Gewalt, auch von staatlicher Seite."

Zum anderen gebe es gravierende Unterschiede zwischen Dublin-Fällen und Asylverfahren, die inhaltlich von deutschen Behörden geprüft werden. So hätten Geflüchtete bei einer inhaltlichen Prüfung ihres Asylgesuchs in Deutschland auch nach einer Ablehnung des Asylantrags Möglichkeiten, ein Bleiberecht zu bekommen. Dazu zählten Faktoren wie eine gute Integration oder ein fester Job. Auch könnten einige Fälle der zuständigen Härtefallkommission vorgelegt werden. Härtefallkommissionen sind von den Bundesländern eingerichtete Gremien, die prüfen, ob besondere Gründe eine Aufenthaltserlaubnis rechtfertigen, auch wenn die Person eigentlich ausreisepflichtig ist. Sie können eine Empfehlung an die zuständige Behörde geben, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. "All diese Möglichkeiten gibt es im Dublin-Verfahren nicht", so Jochims.

Der Druck auf Gemeinden steigt

Wie geht es weiter mit dem Kirchenasyl? Theologe Anselm sieht die Gefahr, dass der Druck weiter steigen könnte: "Das Kirchenasyl bietet aktuell eine große Angriffsfläche. Dadurch besteht das Risiko, dass sich das gesamte politische Spektrum weiter nach rechts bewegt." Irgendwann könne es dann auch dazu kommen, dass das Kirchenasyl vom Staat nicht mehr geachtet werde.

Asyl in der Kirche beobachtet ebenfalls eine steigende Spannung, auch im Umgang mit Behörden. "Der Druck auf das Kirchenasyl ist hoch", so Jochims. Zuletzt seien 2023 und 2024 mehrere Kirchenasyle gebrochen worden, bei denen Menschen aus Kirchenräumen heraus abgeschoben wurden. Auch sei die Zusammenarbeit mit dem BAMF seit Jahren schwierig. In den meisten Fällen würden die Anträge der Gemeinden abgelehnt, die Geflüchteten bleiben dann ausreisepflichtig. Jochims sagt: "Das BAMF setzt seit einiger Zeit mehr personelle Kapazitäten in der Prüfung von Härtefalldossiers ein und entscheidet dadurch schneller. Nach negativen Entscheidungen bleibt den Landesbehörden so mehr Zeit, eine Abschiebung voranzutreiben."

Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche berichtet, dass immer häufiger Druck auf die Gemeinden ausgeübt werde, das Kirchenasyl nach der Ablehnung des BAMF zu beenden: Vollzugsbeamte würden in Gemeinden geschickt und fragten nach den Kirchenasylgästen, es würden schriftliche Aufforderungen zur Ausreise an die Schutzsuchenden zugestellt. "Solcher Druck führt zu großer Angst, es gab bereits einen Suizidversuch in einem Kirchenasyl."

Für die Stimmung macht Jochims auch Äußerungen wie den Brief vom Hamburger Bürgermeister Tschentscher verantwortlich: "Die Praxis des Kirchenasyls wird dort als Bedrohung des Rechtsstaates und als systematisch missbräuchlich bezeichnet. Wir wünschen uns statt Druckaufbau und Diffamierung eine ernsthaftere Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten eines jeden Kirchenasyls."

In Berlin wurde das Kirchenasyl trotz der Kritik aus Hamburg nicht gebrochen. Dennoch wurde einer der Afghanen später abgeschoben. Die Berliner Polizei nahm in fest und überstellte ihn nach Schweden. Die Polizei betonte danach gegenüber der epd: Als er festgenommen wurde, habe er sich außerhalb des Geländes der Kirchengemeinde aufgehalten.