Was macht eigentlich ein Kirchenvorstand? Für viele Außenstehende ist es nicht klar, welche Aufgaben eine Kirchenvorsteherin oder ein Kirchenvorsteher in einer evangelischen Gemeinde hat.

Alle sechs Jahre finden die Kirchenvorstandswahlen statt – zuletzt im Oktober 2018. Die neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher haben in der nun folgenden Amtsperiode die Aufgabe, zusammen mit dem Pfarrer und anderen Hauptamtlichen die Gemeinde zu leiten. Sie müssen viele Entscheidungen treffen: Mal geht es um neues Personal für den Kindergarten, mal um die Planung des Konfirmandenunterrichts, die Gottesdienstgestaltung oder Renovierung der Kirche.

Kirchenvorsteher arbeiten ehrenamtlich

Die Mitglieder eines Kirchenvorstands arbeiten ehrenamtlich – und haben eine besondere Aufgabe, findet Michael Martin, Leiter der Abteilung Ökumene und kirchliches Leben der bayerischen Landeskirche: "Die Kirchengemeinde ist der Ort, wo Menschen Gottes Gegenwart suchen und finden können. Das Ehrenamt, das Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher ausüben, ist mit dem anderen Blick verbunden, der aus der Hoffnung, der Liebe, aus dem Glauben kommt", sagt Martin.

Was genau dem Kirchenvorstand obliegt, regelt ein Gesetz, die sogenannte Kirchengemeindeordnung (das Gesetz kann kostenlos hier eingesehen werden). Dort heißt es zum Beispiel in Paragraf 20:

"Wünsche und Anregungen aus der Gemeinde, die das kirchliche Leben fördern, hat der Kirchenvorstand zu prüfen; er soll diese soweit als möglich berücksichtigen. Den betreffenden Gemeindemitgliedern ist in angemessener Weise mitzuteilen, ob und inwieweit ihre Wünsche und Anregungen Berücksichtigung gefunden haben."

Bei den regelmäßigen Sitzungen, zu denen ein Kirchenvorstand zusammenkommt, geht es immer darum, die verschiedenen Interessen und Ressourcen zu ermitteln und dann notwendige Prozesse anzustoßen.

Umgang mit Konflikten

Die Wünsche und Anregungen aller umzusetzen, ist nicht immer leicht, weiß auch Pfarrer Martin Simon, Referent für Gemeindeleitung im Amt für Gemeindedienst in Nürnberg. Zwar sei es "gute Tradition", dass in evangelischen Gemeinden basisdemokratisch entschieden werde. Allerdings sei es auch wichtig zu überlegen, wie man zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen könne, die von allen getragen werden kann. "Das bedeutet auch vielleicht mal, eine Schleife mehr zu drehen und alle Bedenken ernst zu nehmen", sagt Martin. Oder, um mit dem Gesetz zu sprechen:

"Der Kirchenvorstand hat (…) dafür zu sorgen (…), dass Zwistigkeiten in der Kirchengemeinde rechtzeitig und in geschwisterlicher Weise beigelegt werden" (§21 Nr. 9 KGO).

 

 

Aktion für alle im Kirchenvorstand

Für alle Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in Bayern bietet die Sonntagsblatt.de-Redaktion einen besonderen Service. Schreiben Sie uns Ihre Frage: online@epv.de. Unsere Journalistinnen und Journalisten recherchieren die Antworten. Geht es um eine Fragestellung, die viele Gemeinden beschäftigt, veröffentlichen wir in unserem Dossier www.sonntagsblatt.de/kirchenvorstand einen Artikel zum Thema.