Die evangelischen Kirchen und Einrichtungen sollen bis 2045 klimaneutral werden. So steht es in der neuen "Klimaschutzrichtlinie" der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Ende September verabschiedet wurde.  Die von Kirchenkonferenz und Rat der EKD verabschiedete Richtlinie beschreibt einen Standard für den kirchlichen Klimaschutz, an dem künftig die rechtlichen Regelungen der Landeskirchen gemessen werden können. Damit bietet sie eine Grundlage für einheitliche und überprüfbare Regelungen.

"Der Klimawandel bleibt die größte Herausforderung der Menschheit. Das müssen wir uns auch und gerade in der Energiekrise immer wieder vor Augen führen," erklärte die Ratsvorsitzende der EKD, Präses Annette Kurschus.

"Zusammen mit Politik, Wirtschaft, den Religionsgemeinschaften und allen Menschen guten Willens müssen wir uns als evangelische Kirche dieser Herausforderung entschlossen und konsequent stellen. Die Klimaschutzrichtlinie der EKD nimmt uns selbst in die Pflicht, genau das zu tun."

Roadmap definiert Prozess zur Klimaneutralität

Die Synode der EKD hatte im vergangenen November beschlossen, eine Roadmap für einen verbindlichen EKD-weiten Prozess zur Klimaneutralität bis 2045 sowie verbindliche Überprüfungs- und Anpassungsmechanismen erarbeiten zu lassen.

"Mit der neuen Richtline und der Roadmap ist es innerhalb kürzester Zeit gelungen, einen gemeinsamen überprüfbaren Rahmen für die Umsetzung der Klimaziele der EKD zu finden", so die EKD-Präses Anna-Nicole Heinrich.

"Seit Jahrzehnten ist klar, dass die Treibhausgasemissionen sinken müssen und doch sind sie bis zuletzt gestiegen. Umso mehr stehen wir in der Verantwortung, als Kirchen unseren Beitrag dazu zu leisten, die Lebensgrundlage künftiger Generationen zu erhalten. Dabei dürfen wir jetzt keine Zeit mehr verlieren."

Ergänzt wird die Richtlinie von einer Roadmap zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität, die die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. (FEST) entwickelt hat. Während die Klimaschutzrichtlinie die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigt, stellt die Roadmap die wissenschaftlichen Rahmenbedingungen dar, in denen die Netto-Treibhausgasneutralität bis 2035 erreicht werden kann.

 

Klimaschutzrichtlinie: Die wichtigsten Ziele

Die Klimaschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gilt für alle Gliedkirchen und tritt zum 1. Oktober 2022 in Kraft. Das sind die wichtigsten Ziele:

  1. Allgemeine Klimaschutzziele - Die Treibhausemissionen sollen der Richtlinie zufolge ab Januar 2023 bis Dezember 2035 auf 10 von Hundert erreichen. Jedes Jahr soll dann eins von Hundert reduziert werden - sodass bis Ende 2045 eine "Netto-Treibhausgasneutralität" erreicht wird.
  2. Kirchen und Gemeindehäuser klimaneutral umbauen - Insbesondere für Kirchengebäude und Gemeindehäuse ist viel zu tun: Zunächst soll ein Gebäudebedarfsplan erstellt werden. Ziel sei es, erneuerbare Energien zu nutzen und Photovoltaikanlagen zu errichten. Heizungsanlagen sollen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
  3. Mobilität: Dienstreisen sollen mit Zug, Elektroauto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad gemacht werden. Wenn möglich, sollen Mitarbeitende auch mobil arbeiten können.
  4. Beschaffung: Produkte für die Einrichtungen sollen ökologisch zertifiziert und aus fairem Handel stammen. Auch soll weniger Fleisch gegessen werden und auf faire und regionale Lebensmittel zurückgegriffen werden.
  5. Bildung: Die Themen Schöpfungsverantwortung und Klimagerechtigkeit sollen in den Bildungseinrichtungen regelmäßig behandelt werden. Auch in den Gottesdiensten, Kommunikationskonzepten und Angeboten sollen die Themen regelmäßig vorkommen.
  6. Datenerhebung: Um die Ziele zu erreichen, sollen Daten erhoben und evaluiert werden.
     

Weitere wichtige Punkte

  1. Die Evangelische Kirche soll eine "Fachstelle für Klimaschutz" betreiben.
  2. Für die Finanzierung sollen "geeignete Instrumente" entwickelt werden.
  3. Wenn durch die Vermeidung die Emissionen nicht ausreichend verringert werden, sollen ab Januar 2036 die verbliebenen Emissionen kompensiert werden.
  4. Vermögensanlagen der Kirchen sollen Klimawirkungen der Geldanlagen mit berücksichtigen.

Die Klimaschutzrichtlinie der EKD kann unter diesem Link als PDF heruntergeladen werden.

 

Fotowettbewerb zu "Klimagerechtigkeit"

Der Lagois-Fotowettbewerb 2023 sucht Fotoprojekte und Reportagen zum Thema "Klimagerecht leben". Die Fotografien sollen konkrete Projekte vorstellen und Ideengeber sein. Das Preisgeld beträgt insgesamt 5.000,- Euro. Die Fotos der Preisträger*innen werden in einer Ausstellung in ganz Deutschland präsentiert. Das Sonntagsblatt ist Partner des Fotowettbewerbs und begleitet das Projekt mit Artikeln im Dossier "Klimaschutz".

Weitere Infos zu den Teilnahmebedingungen unter diesem Link.